Der Rechtsstaat darf nicht privatisiert werden
Die Freien Demokraten üben scharfe Kritik an dem NetzDG. FDP-Vize Wolfgang Kubicki stellt klar: Der Rechtsstaat darf nicht privatisiert werden.
„Man darf die Einordnung und Ahndung eines strafrechtlichen Sachverhalts nicht, wie der Justizminister, einer privaten Einrichtung überlassen“, kritisiert Kubicki. Betroffene würden so jedes Rechtschutzes beraubt, betont der Jurist. „Wenn der Staatsanwalt Äußerungen für beleidigend oder verleumderisch hält, kann man sich dagegen im Rahmen eines Verfahrens wehren“, gibt er zu bedenken. Wenn ein privates Unternehmen wie Facebook oder Twitter Meinungsäußerungen lösche, sei man dagegen machtlos. Mit dem NetzDG habe der Justizminister „den Rechtsstaat aufgegeben und kapituliert“.
Maas hat als Justizminister versagt
Wenn dessen Kernaufgaben nicht mehr vom Staat, sondern von Konzernen erfüllt würden, wäre das ein Armutszeugnis, betont der FDP-Vize. „Ein Justizminister, der das zulässt und für die Selbstaufgabe mitverantwortlich ist, ist in seinem Amt nicht mehr tragbar. Herr Maas hat als Justizminister versagt“, rügt Kubicki. „Wer seinen eigenen Strafverfolgungsbehörden nicht mehr zutraut, die Probleme zu lösen, sollte sein Amt aufgeben.“
Dass Facebook, Twitter und Co. inzwischen selbst zum Richter würden und über Meinungsäußerungen entschieden, sieht Kubicki als gravierendes Problem für die Gesellschaft. Dies sei nach wie vor Aufgabe der Staatsanwaltschaft, macht er klar. Deswegen müssten Ausstattung und Kapazitäten der Justiz verbessert werden. „Wir brauchen mehr Staatsanwälte und Richter, aber auch mehr Polizeibeamte“, fordert Kubicki. Hier seien die Länder gefordert, aber auch der Bund müsse unterstützen. (ch)