Bundestag lässt DSGVO-Mängel weiter bestehen
Die FDP möchte die Kinderkrankheiten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beseitigen, erklärt Marco Buschmann. Ein wichtiger Antrag dazu wurde leider abgelehnt.
Ein wichtiger Bestandteil des FDP-Antrags ist die Frage an die Bundesregierung: Welche Verstöße sind überhaupt abmahnfähig? Hier mangelt es an einer konkreten Festlegung, die für alle verständlich ist. Zudem dürfen erste Abmahnungen nichts kosten, solange es lediglich kleine und unabsichtliche Fehler sind. Außerdem muss eine generelle Lösung gegen missbräuchliche Abmahnungen gefunden werden. Diese stellen eine massive Bedrohung nicht nur für Kleinunternehmen und neugegründete Start-ups dar. Die Große Koalition hat es verschlafen, diese wichtigen Themen aufzugreifen. Es herrscht weiterhin dringender Handlungsbedarf.