Aus einer Notbremse darf kein unverhältnismäßiger Lockdown werden
Die Bundesregierung will das Infektionsschutzgesetz im Eilverfahren ändern, um bundesweit einheitliche und verpflichtende Corona-Schutzmaßnahmen festzulegen. Die Freien Demokraten halten das für verfassungsrechtlich fragwürdig und unverhältnismäßig.
Die Bundesregierung hat einen Vorschlag für bundeseinheitliche Maßnahmen gegen die dritte Corona-Welle vorgelegt. Der Entwurf für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll nun mit den Fraktionen im Bundestag und mit den Ländern abgestimmt werden. Die FDP sieht den am Samstag eingegangenen Entwurf äußerst kritisch. „Mit Rechtsverordnungen ohne Beteiligung des Parlaments soll die Bundesregierung zukünftig Grundrechte einschränken dürfen. Diese Idee sollten die Regierungsfraktionen verwerfen“, fordert FDP-Chef Christian Lindner. Die konkret vorgeschlagenen Maßnahmen seien verfassungsrechtlich fragwürdig und teilweise nicht einmal epidemiologisch wirksam. „Die vorgesehene scharfe Ausgangssperre schließlich ist unverhältnismäßig. Beispielsweise geht vom abendlichen Spaziergang eines geimpften Paares keinerlei Infektionsgefahr aus“, betont Lindner.
Auch die alleinige Orientierung an dem Inzidenzwert von 100 sei falsch, denn dieser bilde das Pandemiegeschehen vor Ort nur unzureichend ab. Zudem fehle es im Entwurf an testbasierten Öffnungskonzepten und Raum für Modellprojekte, sowie Ausnahmen für Geimpfte. Die Freien Demokraten unterstützen zwar grundsätzlich die von der Bundesregierung geplanten einheitlichen Corona-Regeln, aber diese dürften keinesfalls unverhältnismäßige Maßnahmen legitimieren.
Die FDP verschließe sich einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes in einem schnellen Verfahren generell nicht, aber die Verhältnismäßigkeit müsse gewahrt bleiben. Einheitliche bundesweite Regelungen seien notwendig. „Jedem Infektionsszenario, jedem Pandemiegeschehen muss konkret eine Maßnahme oder ein Bündel an Maßnahmen zugeordnet werden, wenn es um die Einschränkung von Grundrechten geht.“ Als Beispiele nennt Lindner die Auslastung der Intensivmedizin und die Positivquote der Coronatests.
Besonders kritisch sieht Lindner die Ausgangsbeschränkungen, denn diese seien verfassungsrechtlich fragwürdig und teilweise epidemiologisch noch nicht einmal wirksam. „Es geht in Wahrheit ja darum, Ansammlungen von Menschen, Wohnungspartys und anderes zu unterbinden. Dafür kann man aber keine generelle Ausgangssperre verhängen. Da gibt es mildere Mittel.“ Denn von einem abendlichen Spaziergang eines geimpften Paares gehe keinerlei Infektionsgefahr aus. „Diese Bestimmung ist verfassungsrechtlich höchst angreifbar.“
Zugleich kritisiert der FDP-Chef, dass sich der Entwurf des Bundes vor allem an der Inzidenz und nicht auch an anderen Parametern orientiere. „Die 100er-Inzidenz ist nicht hinreichend geeignet, um das Pandemie-Geschehen abzubilden“, so der FDP-Vorsitzende. „Allein die Frage: Warum sind es 100, warum nicht 75, warum nicht 125?“ Der Wert sei nicht epidemiologisch begründet, so Lindner. „Als Auslöser für massive Freiheitseinschränkungen ist eine schwankende Zahl, die auch nur politisch gegriffen ist, nicht geeignet. Wenn tatsächlich schon bei einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro Woche sogar über Ausgangssperren nachgedacht wird oder alle Modellprojekte, um zum Beispiel mit Tests Handel oder Außengastronomie zu ermöglichen, eingestellt werden, dann wäre das aus unserer Sicht unverhältnismäßig“, betont Lindner und warnt: „Es darf jetzt die Notbremse nicht nur ein neues Wort für ‚Merkel-Lockdown‘ sein, sondern auf ein kritisches Geschehen muss jeweils verhältnismäßig geantwortet werden.“
Auch der erste parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Bundestag, Marco Buschmann, äußerte sich im Deutschlandfunk zum Entwurf. Der Bundestag dürfe nicht die „Fehler der Ministerpräsidentenkonferenz wiederholen“ und „übereilte und undurchdachte Entscheidungen treffen“, warnt der Freie Demokrat. Eine erneute Blamage wie die sogenannte Osterruhe, die erst verkündet wurde und dann wieder zurückgenommen werden musste, würde nicht nur dem Ansehen des Deutschen Bundestags schaden, sondern „es wäre auch ein schwerer Schaden für die Pandemiebekämpfung, weil sie das Vertrauen in politische Krisenentscheidungen weiter untergraben würde.“
Laut Buschmann dürfe man nicht das ganze Land über einen Kamm scheren, sondern müsse den Weg der Regionalisierung gehen. „Wenn Sie in einer Region mit einer 30er oder 40er Inzidenz die Menschen genauso hart behandeln aus der grundrechtlichen Perspektive wie in einer anderen Region mit der zehnfachen Inzidenz, dann wird das der Verfassung nicht gerecht, und das werden Gerichte und haben Gerichte auch immer wieder so entschieden“, warnt der Freie Demokrat. „Ein nackter Inzidenzwert taugt nicht, um schwere Grundrechtseinschränkungen zu begründen.“ Die Inzidenz könne ein Hinweis sein, man müsse aber auch den Zustand auf den Intensivstationen, sowie die R-Werte regionalisiert hinzuziehen.
Doch insbesondere die geplanten Ausgangssperren kritisierte Buschmann als unverhältnismäßig, da man wisse, dass „Infektionen durch Kontakte stattfinden, nicht durch das Verlassen der Wohnung.“ Zudem ignoriere die Bundesregierung fast jeden technischen Fortschritt in der Pandemiebekämpfung: „Nichts zu Tests, nichts zu Hygienekonzepten, nichts zu geimpften Personen — wenn sich der Entwurf nicht substanziell verändert, werden wir dem nicht zustimmen können“, kündigte Buschmann an. Dabei teile seine Fraktion das Grundziel: „Die Idee bundesweit einheitlicher Wenn-Dann-Regeln, die auf die Lage vor Ort abstellen, ist gut“, sagte der FDP-Politiker. „Der konkrete Entwurf enthält jedoch zahlreiche Mängel.“ Die Rechtsfolgenseite müsse unbedingt vernünftig und verhältnismäßig sein. Denn je tiefer man in die Freiheit der Menschen eingreift, desto besser müsse man es auch begründen. Nur wenn beides stimmt, gebe es auch Zustimmung von der FDP.
Im weiteren Kampf gegen das Coronavirus müsse die Regierung mehr Tempo beim Impfen aufnehmen, intelligentere Teststrategien umsetzen und Technologien, wie die Kontaktverfolgungssoftware SORMAS, einsetzen. Der Fokus auf einen Lockdown diene nur einem, „nämlich davon abzulenken, dass in den USA ab dem 19. April jeder Bürger geimpft werden kann und wir es immer noch nicht geschafft haben, selbst die Impfstoffdosen effektiv zu verimpfen, die wir jetzt haben“, moniert Buschmann.
Auch der FDP-Generalsekretär und stellvertretende Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Volker Wissing, sieht „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ gegen das geplante Infektionsschutzgesetz. Er kündigt an, diese auch im Gesetzgebungsverfahren vorzubringen.
Grundsätzlich sei die rot-gelb-grüne Landesregierung in Rheinland-Pfalz damit einverstanden, dass wesentliche Maßnahmen der Pandemiebekämpfung einheitlich im Bundesinfektionsschutzgesetz geregelt werden. Allerdings seien deutliche Veränderungen nötig. Die rheinland-pfälzische Landesregierung werde erst nach Vorliegen eines vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat festlegen, erklärt Wissing und betont: „Sollte der derzeit vorliegende Entwurf allerdings nicht grundlegend überarbeitet werden, steht schon jetzt fest, dass die FDP diesen nicht mittragen wird.
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