LV Baden-Württemberg
Zwei Minuten für den Privatkredit aber zwei Monate für den Personalausweis? Jetzt den Booster für die echte digitale Verwaltung zünden.
Zwei Minuten für den Privatkredit aber zwei Monate für den Personalausweis? Jetzt den Booster für die echte digitale Verwaltung zünden.
Die Koalition plant, das OZG im Jahr 2023 anzupassen. Auf Seiten des BMI spricht man in diesem Zusammenhang von einem „OZG 2.0“. Da wir uns in Deutschland vor allem auf kommunaler Ebene vielerorts bereits in einer Verwaltungskrise befinden, muss ein OZG 2.0 die bekannten Grundprobleme adressieren und damit nachhaltig zu Verbesserungen führen.
Vor der Novellierung des OZG muss ein intensiver politischer Diskurs und Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft stattfinden. Unsere Forderungen wurden aus Gesprächen mit Vertretern aus Politik und kommunalen Verwaltungen, IT-Experten sowie Anbietern von Fachverfahren entwickelt.
Wir Freie Demokraten fordern deshalb:
- 1. Ein Booster braucht Treibstoff – Kommunen befähigen: Die Kommunen tragen die Hauptlast der OZG-Umsetzung. Sie müssen mit den Mitteln und dem Know-how ausgestattet werden, diese zu schultern. Statt Fördermittel des Bundes nur an die EfA-Fähigkeit der umgesetzten Leistungen zu binden, sollten Kommunen möglichst unbürokratisch die erforderlichen Mittel erhalten, die sie benötigen, um eigene IT-Stellen zu schaffen oder die benötigten IT-Services auszuschreiben. Einem neuen OZG muss eine kritische Analyse vorausgehen, welche Verwaltungsleistungen in der föderalen Struktur überhaupt EfA-fähig sind und wo im Gegensatz dazu individuelle, dezentrale Lösungen, die über standardisierte Schnittstellen miteinander kommunizieren können, schneller zum Ziel führen.
- 2. Vom Turmbau zu Babel zur Schaffung echter Interoperabilität: Eine funktionierende elektronische Kommunikation von Verwaltungs-Anwendungen untereinander ist die zentrale Grundvoraussetzung für eine echte Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen. Der Bund muss hierfür einheitliche Standards vorgeben, die es ermöglichen, dass unterschiedliche Fachanwendungen auch kommunen- und länderübergreifend interagieren können. Technologische Lösungsansätze, die diese Interoperabilität mit vertretbarem Aufwand ermöglichen, existieren bereits (Fair Digital Objects, kurz: FDO, oder der ISO-Standard „XÖV“)
- 3. Nutzerzentrierte Perspektive für Bürgerschaft und Wirtschaft einnehmen: Bürgerschaft und Wirtschaft dürfen durch sogenannte „Online-Services“ nicht selbst zu Verwaltungskräften werden, indem sie mit dem Ausfüllen von Online-Formularen einfach nur die Tätigkeiten der Verwaltung übernehmen. Fehlinvestitionen in wenig attraktive Online-Services, welche nicht angenommen werden, müssen verhindert werden. Es ist ein plattformzentrierter Ansatz zu planen, der Mehrwerte für Nutzerinnen und Nutzer bietet und die Verschlankung und Vereinfachung von Verwaltungsprozessen ermöglicht.
- 4. Das große Ganze denken – Synchronisierung OZG und RegModG: OZG und RegModG müssen in Summe einen tauglichen Rechtsrahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung bilden. Die Umsetzungsplanung muss zusammengeführt, Abhängigkeiten und mögliche Synergien müssen berücksichtigt werden. Insbesondere sollte die Priorisierung von Verwaltungsleistungen einerseits und Registern andererseits so abgestimmt werden, dass diejenigen Verwaltungsprozesse, die aufgrund ihrer Häufigkeit eine besonders hohe Arbeitslast in den Kommunen verursachen, zuerst und möglichst umfassend (Ende-zu-Ende) digitalisiert werden.
- 5. Als Vorbild dienen – die Wirtschaft einbinden: Die öffentliche Hand ist der größte Auftraggeber im IT-Bereich in Deutschland. Folglich muss sie auch als Treiber auftreten. Die Vision, die hieraus erwächst, ist, dass das OZG am Ende als praktikables Vorbild für die Wirtschaft dient – zum Beispiel durch den Einsatz quelloffener, kostenloser Software. So lässt sich mehr Souveränität und internationale Wettbewerbsfähigkeit für den Wirtschaftsstandort Deutschland generieren.
Begründung
Erfolgt mündlich.