LV Nordrhein Westfalen
Turbo für unsere Verkehrsinfrastruktur
Turbo für unsere Verkehrsinfrastruktur
Noch immer dauert die Umsetzung von Infrastrukturprojekten in Deutschland durch extrem lange und bürokratische Planungsverfahren viel zu lange und kommt teilweise erst Jahrzehnte nach Beschluss über ihre Umsetzung in die Bauphase. Besonders im Verkehrsbereich herrscht gravierender Nachholbedarf beim Neubau, Ausbau und Erhalt aller Verkehrswege. Das gilt bundesweit wie regional. Als wichtiger Wirtschaftsstandort in Deutschland herrscht besonders in Nordrhein-Westfalen großer Handlungsbedarf.
Die Auswirkungen werden unter anderem an der seit Monaten gesperrten Rahmedetalbrücke auf der A45 bei Lüdenscheid in Nordrhein-Westfalen sehr deutlich. Vor ihrer Sperrung fuhren hier täglich rund 48.000 Pkw und 16.000 Lkw. Nachdem massive Schäden im Stahlüberbau festgestellt wurden, musste die Brücke beidseitig gesperrt werden und hat durch den notwendigen Ausweich- und Umleitungsverkehr zu massiven Auswirkungen für die Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort wie auch für Pendlerinnen und Pendler geführt. Hinzu kommen erhöhte Transportkosten für Unternehmen sowie klimaschädliche Auswirkungen aufgrund des enormen Stauaufkommens. Es ist eine existenzielle Frage für die Region, dass hier schnell gehandelt wird.
Die Binnenschifffahrt ist ein kapazitätsstarker und klimafreundlicher Verkehrsträger. Der Wesel-Datteln-Kanal ist Teil der zentralen Wasserwege, die das Rückgrat der Logistik im Wirtschaftsstandort NRW bilden. Seit Jahren ist bekannt, dass verschiedene Schleusen erneuert und ausgebaut sowie Brücken modernisiert werden müssen. Trotzdem dauert es Jahre bis zur konkreten Umsetzung einzelner Maßnahmen.
Daher wollen wir konsequent und unverzüglich folgende Maßnahmen zur Beschleunigung der Prozesse und Verfahren bei der Planung von Infrastrukturprojekten im Verkehrsbereich vorantreiben:
- 1. Aufstockung der personellen und technischen Kapazitäten bei Behörden und Gerichten durch die Bereitstellung ausreichender Haushaltmittel für die benötigten Stellen. Außerdem müssen Maßnahmen umgesetzt werden, um die Attraktivität der entsprechenden Berufsbilder zu steigern.
- 2. Digitalisierung von Planungs- und Genehmigungsprozessen, um Planungsarbeiten deutlich zu vereinfachen. Dafür sollen die IT-Schnittstellen zwischen Bund und Ländern durch die Methode Building Information Modeling (BIM) schnellstmöglich angepasst werden. Dank BIM können alle Beteiligten gleichzeitig und gemeinsam an Bauwerken arbeiten, die dadurch vereinfacht und ohne Informationsbrüche digital geplant, gebaut und bewirtschaftet werden. Grundvoraussetzung für die Nutzung der BIM ist, dass in den Behörden durch Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen entsprechende Kompetenz aufgebaut wird.
- 3. Reform der Bürger- und Verbändebeteiligung, unter anderem durch Mitwirkungspflicht für Naturschutzverbände und Wiedereinführung der "materiellen Präklusion". Ziel ist es, durch die Schaffung eines bundesweiten Kompetenzzentrums für Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung Beteiligungsprozesse zu professionalisieren und Synergien besser zu nutzen. Eine Professionalisierung der Bürgerbeteiligung führt zu höherer Akzeptanz, mehr inhaltlichen Erkenntnissen, weniger Klagen und damit auch schnelleren Verfahren. Wichtig ist auch, dass diese Beteiligungen frühzeitig angesetzt werden, sodass Anmerkungen und Einwände schon frühzeitig in den Planungsprozess mit aufgenommen und dort ggf. bereits geheilt werden können. Gleichzeitig soll eine verbindliche Mitwirkungspflicht umweltrechtlicher Belange für betroffene Umweltverbände im europäischen Recht festgeschrieben werden. Durch deren frühzeitige Beteiligung werden strittige Punkte schnell identifiziert und korrigiert. Somit können späteren Klagen vorgebeugt und der Prozess genehmigungsrechtlicher Verfahren beschleunigt werden.
- 4. Einführung früherer Stichtagsregelungen, um doppelte Durchführungen umweltrechtlicher Untersuchungen zu vermeiden und nachträgliche Änderungen von Planunterlagen zu verhindern. Dies sorgt für eine bessere Rechts- und Planungssicherheit.
- 5. Verzahnung von Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren, um Doppelüberprüfungen für dasselbe Projekt zu verhindern. Dadurch können Verfahren zeitgleich und koordiniert durchgeführt werden. Als positiver Effekt können Erkenntnisse aus dem Raumordnungsverfahren in weiteren Verfahren genutzt und Planfeststellungsunterlagen müssten seltener angepasst werden.
- 6. Rechtssicherheit im Artenschutzrecht durch Standardisierung schaffen, um unklare Begrifflichkeiten im Bereich der gebiets- und artenschutzrechtlichen Prüfung einheitlich zu definieren. Das gilt besonders im Hinblick auf rechtliche Fragen bezüglich Habitat-, Arten-, anlagenbezogener Gewässer- sowie Lärmschutz.
- 7. Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung durch Anpassung an die Europäische Richtlinie statt nationaler Überregulierung. Indem die UVP an die EU-Rahmenbedingungen angepasst wird, können viel mehr Verfahren für wichtige Projekte ohne langwierige UVP deutlich verkürzt werden.
Begründung
Erfolgt mündlich.