KV Jena-Saale-Holzland
Kinderbetreuungskosten vollständig als Sonderausgabe von der Steuer absetzen
Kinderbetreuungskosten vollständig als Sonderausgabe von der Steuer absetzen
Wir Freie Demokraten fordern eine Veränderung von § 10 Abs. 1 Nr. 5 Einkommensteuergesetz. Zukünftig soll es möglich sein, 100 Prozent der Kosten, die für die Betreuung der Kinder anfallen, als Sonderausgaben geltend zu machen und von der Steuer abzusetzen. Als Betreuungskosten sollen explizit auch die Verpflegungskosten in einer Bildungseinrichtung (beispielsweise das Mittagessen in einem Kindergarten oder Schule) anerkannt werden.
Für jedes Kind soll es weiterhin möglich sein, Kosten bis zu 6.000 Euro anzusetzen. Eine regelmäßige Anpassung, orientiert am Verbraucherpreisindex, soll gesetzlich gleichermaßen verankert werden.
Begründung
Erfolgt mündlich.