Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V.
Eine einheitliche Regelung für betriebsärztl. Betreuung in der gesamten EU könnte zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der medizinischen Versorgung der Arbeitnehmenden beitragen. Wollen Sie die betriebsärztl. Rolle im betrieblichen Setting auf EU-Ebene stärken, wenn ja wie?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Wir Freie Demokraten setzen uns für einen modernen und flexiblen Arbeitsmarkt ein. Wir begrüßen innovative Ansätze im Arbeits- und Gesundheitsschutz, um den sich wandelnden Arbeitsbedingungen und technologischen Entwicklungen innerhalb der EU gerecht zu werden. Wichtig ist uns, dass neue Regelungen nicht zu überbordender Bürokratie führen. Außerdem muss beachtet werden, dass Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen auch immer den besonderen Bedingungen und Bedürfnissen der jeweiligen Länder entsprechen sollten. Aus diesem Grund sind wir auch davon überzeugt, dass Arbeitsmarktpolitik zu Recht Aufgabe der Mitgliedstaaten ist. Nur in Fragen, die eine erhebliche grenzüberschreitende Bedeutung für den Binnenmarkt oder die Freizügigkeit haben, ist die EU politisch gefordert.
Um ähnliche Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards in allen EU-Ländern sicherzustellen, müssten weitere Regelungen implementiert werden. Soll ein gesetzlich geregelter Arbeits- und Gesundheitsschutz in allen Betrieben der EU weiterverfolgt werden, und wenn ja mit welchen Überwachungsmechanismen?
Vergleiche die Antwort auf Frage 1.
Arbeits- und Gesundheitsschutz könnten auch entlang der Lieferketten berücksichtigt werden. Wollen Sie über das Lieferkettengesetz sicherstellen, dass Unternehmen entlang ihrer Lieferketten die Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einhalten?
Eine Lieferkettenregulierung auf europäischer Ebene ist in einer globalen Wirtschaft sinnvoll, um Menschenrechte und Umwelt in Lieferketten wirksam zu schützen. Sie schafft zugleich ein „level playing field“ für Unternehmen, sorgt für Rechtssicherheit und verhindert Wettbewerbsnachteile, die aus einem nationalen Alleingang resultieren können. Deshalb haben wir ein allein nationales Vorgehen mit dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz auch immer kritisch gesehen. Eine EU-Lieferkettenrichtlinie muss jedoch für Unternehmen zumutbar ausgestaltet sein. So dürfen Sorgfaltspflichten der Unternehmen nur dort greifen, wo diese hinreichende direkte und tatsächliche Aufklärungs- und Einwirkungsmöglichkeiten geben, damit Unternehmen ihrer menschen- und umweltrechtlichen Sorgfaltspflicht auch wirksam nachkommen können. Zugleich dürfen keine unverhältnismäßigen bürokratischen Hürden und juristische Unklarheiten geschaffen werden. Wir brauchen damit eine praxistaugliche EU-Lieferkettenrichtlinie, die zu einer strukturellen Stärkung der Menschenrechte in den Partnerländern und -regionen führt und europäische Unternehmen nicht durch das Schaffen von unverhältnismäßigen Risiken dazu gezwungen werden, ihre Partner aufzugeben.