SRL Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e.V.

Wie werden Sie die Handlungsfelder soziale Inklusion, wirtschaftliche Entwicklung, Klimaanpassung und Grüne und Blaue Infrastruktur der integrierten Stadtentwicklung qualifiziert in die Städte- und Förderpolitiken der EU integrieren?

Gerade im Bereich der Klimaanpassung und Grünen Infrastruktur hat die Europäische Kommission bereits in der Vergangenheit eine Vielzahl an Projekten unterstützt. Wir Freie Demokraten sehen insbesondere den Bedarf, die Forschungsförderung als wichtigen Baustein zu stärken, um geeignete Maßnahmen zur Anpassung der gebauten Umwelt und der Natur an die sich im Zuge des Klimawandels verändernden Lebensbedingungen zu entwickeln. Daher muss die Forschungsförderung ein zentraler Teil der Förderpolitik sein.

Wie planen Sie, die Rahmenbedingungen für Architekt*innen und Stadtplaner*innen zu verbessern, sodass die Nutzung erneuerbarer Energien, der Einsatz nachhaltiger Materialien sowie die Berücksichtigung der Grauen Energie in der Architektur und Stadtplanung besser integriert werden können?

Als Freie Demokraten stehen wir für eine technologieoffene Energie- und Klimaschutzpolitik. Wir wollen die Grundlagen schaffen, den Einsatz grauer Energie sowie die Lebenszykluskosten bei der Entstehung und Nutzung von Gebäuden zu betrachten. Um diese Informationen für alle niedrigschwellig zugänglich zu machen, die an Planung, Bau und Nutzung von Gebäuden beteiligt sind, wollen wir unter anderem einen digitalen Gebäuderessourcenpass einführen. Wir wollen zudem den in Deutschland verpflichtenden Gebäudeenergieausweis verbessern, vereinheitlichen und digitalisieren.

Dienstleistungsfreiheit: Wie setzen Sie sich dafür ein, dass Architektur- und Stadtplanungsleistungen nur von denjenigen durchgeführt werden, die über eine entsprechende berufliche Qualifikation verfügen?

Wir Freie Demokraten engagieren uns für einen europäischen Binnenmarkt und treten für eine umfassendere wechselseitige Anerkennung von Studien- und Berufsabschlüssen ein – hierzu kann die Berufsanerkennungsrichtlinie einen Beitrag leisten. Anpassungen dürfen jedoch nicht dazu führen, dass Qualitätsunterschiede in der Ausbildung an Bedeutung verlieren. Im Rahmen einer EU-weiten Harmonisierung sollen die bewährten hohen deutschen Qualitätsstandards, denen Architektur-, Stadtplanungs- und Ingenieurbüros verpflichtet sind, gestärkt werden. Hinsichtlich der Leistungen von Planerinnen und Planern halten wir das in Deutschland etablierte Kammersystem für ein herausragendes Beispiel dafür, wie Qualitätssicherung und Verbraucherschutz ohne zusätzliche staatliche Regulierung gewährleistet werden kann. Wir sprechen uns daher gegen Eingriffe der EU in die Selbstverwaltung und Selbstkontrolle der Kammern aus.

Wie schätzen Sie die Ergebnisse der EU-Förderprogramme der letzten beiden Förderperioden (2007-2013, 2014-2020) mit Blick auf Themen der nachhaltigen Stadtentwicklung ein? Welchen Themen der Stadt- und Regionalplanung sollte in der Förderperiode 2028+ Priorität eingeräumt werden?

Mit Blick auf EU-Förderprogramme liegt unser Fokus darauf, den Zugang zu bestehenden Programmen gerade für kleine und mittlere Unternehmen zu erleichtern. Hier sehen wir mit Blick auf die bürokratischen Anforderungen Verbesserungspotenziale. Denn insbesondere für diese Unternehmen binden die derzeitigen Prozesse enorme Ressourcen. Daher wollen wir auf europäischer Ebene Bürokratie abbauen und damit auch Hürden im Rahmen von Antragsverfahren für EU-Fördermittel abschaffen.

Wie wollen Sie in zukünftig eine starke städtische Dimension und einen integrierten Stadtentwicklungsansatz entsprechend der Neuen Leipzig-Charta in den kommenden Förderperioden der EU-Kohäsionspolitik sichern und weiterentwickeln?

Wir Freie Demokraten halten eine Neuaufstellung der europäischen Kohäsions- und Innovationspolitik für geboten. Der Zusammenhalt zwischen den Regionen und zwischen den EU-Mitgliedstaaten soll gefördert werden. Für die Förderung der Stadtentwicklung muss gelten, dass die Voraussetzungen für bestmögliche Entwicklungen zu schaffen sind.

Inwieweit engagieren Sie sich im schwierigen Feld des KI-Einsatzes in der räumlichen Planung, um die Rahmenbedingungen eines verantwortungsvollen KI-Einsatzes – vor allem mit Blick auf die Datensicherheit und die „ethischen“ Leitplanken – europaweit zu harmonisieren?

Der Einsatz digitaler Arbeitsmethoden und Künstlicher Intelligenz (KI) bietet unserer Ansicht nach große Chancen für die Planungs- und Baubranche. Wir wollen die vielen kleinen Architektur-, Ingenieur- und Planungsbüros bei der Einführung der neuen digitalen Arbeitsmethoden unterstützen. Insbesondere sind gemeinsame Schnittstellen und Standards erforderlich, um Markteintrittsbarrieren für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu verhindern.

Für KI-Technologie haben wir in dieser Legislaturperiode bereits wesentliche Vorhaben umgesetzt, um einen einheitlichen Regulierungsrahmen innerhalb der EU zu setzen. Wir wollen die EU zum Vorreiter für KI-Innovationen machen. Dafür muss die Regulierung in diesem Bereich unbürokratisch ausgestaltet sein. Belastungen für innovative Unternehmen wollen wir in diesem Zuge abbauen und nicht aufbauen.

Berufsanerkennungsrichtlinie: Stadtplaner*innen sind – im Gegensatz zu Architekt*innen – kein „regulierter“ Berufsstand. Es wäre aber angezeigt, hier initiativ zu werden und die Markttransparenz für Planungsleistungen zu verbessern. Werden Sie diesbezüglich aktiv werden? Und falls ja, wie?

Vergleiche Antwort auf Frage 3.

Was werden Sie dazu beitragen, um europäische Reformprojekte wie z.B. die Gebäudeenergieeeffizienz-Richtlinie kongenial in deutsches Recht umzusetzen und die Mittelzuflüsse, mit denen die Umsetzung der Richtlinie hinterlegt wird, auf schlankem Weg zu Kommunen und örtlichen Akteuren zu kanalisieren?

Wir wollen die Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad begrenzen. Die Freien Demokraten setzen dabei auf Emissionshandel und Technologieoffenheit, um die europäischen Klimaziele zu erreichen. Der Emissionshandel ist das effektivste und effizienteste Klimaschutzinstrument, da er ein klares Treibhauslimit vorgibt. Bis 2035 wollen wir die Systeme ETS 1 und 2 zusammenlegen, damit sie noch effizienter werden. Mittelfristiges Ziel ist eine einheitliche CO2-Bepreisung. Im Gebäudebereich erreichen wir dadurch, dass kostengünstig dort saniert wird, wo die CO2-Vermeidungskosten am geringsten sind. Kleinteilige Zusatzregulierung halten wir nicht für notwendig und lehnen deshalb ordnungsrechtliche Maßnahmen wie die Europäische Gebäuderichtlinie ab.

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