Aktion Lebensrecht für Alle e.V.

Die „Verordnung über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprungs“ des europäischen Parlaments ist mit dem deutschen Embryonenschutzgesetz nicht vereinbar. Was ist Ihre Position dazu?

Wir Freie Demokraten setzen uns für hohe Sicherheitsstandards für Spenderinnen und Spender sowie Empfängerinnen und Empfänger von Substanzen menschlichen Ursprungs ein und wollen zu einem vereinfachten grenzüberschreitenden Austausch innerhalb der Europäischen Union im Sinne der Bürgerinnen und Bürger beitragen. Darüber hinaus vertreten wir die Auffassung, dass das mittlerweile über 30 Jahre alte deutsche Embryonenschutzgesetz weder die medizinischen noch die gesellschaftlichen Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte hinreichend abbildet. Vor diesem Hintergrund treten wir auf nationaler Ebene für eine umfängliche Reformierung ein. Im Übrigen erkennen wir Freie Demokraten den Grundsatz des Vorrangs des Rechts der Europäischen Union im Einklang mit den EU-Verträgen an und werden im Zuge einer Reform die Europarechtskonformität sicherstellen.

Das Europaparlament hat beschlossen, ein Recht auf Schwangerschaftsabbruch in die Grundrechtecharta aufzunehmen. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Deutschland dies verhindert?

Wir Freie Demokraten fordern, dass das Recht auf die gesundheitliche Versorgung mit einem sicheren Schwangerschaftsabbruch in Europa gewährleistet werden muss und dass die reproduktiven Rechte in allen Mitgliedstaaten geachtet werden müssen.

Sowohl am Anfang des Lebens (Abtreibung) als auch am Ende (assistierter Suizid) wird erwartet, dass Ärzte die Tötungshandlungen vornehmen (Matic-Bericht). Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass Religions- und Gewissensfreiheit für medizinische Einrichtungen und ihr Personal gewahrt bleiben?

Wir Freie Demokraten treten für das Selbstbestimmungsrecht ein. Wir halten es daher für richtig, dass die gegenwärtige deutsche Rechtslage Schwangerschaftsabbrüche in einem klar definierten Rahmen straffrei zulässt. Gleichwohl darf keine Ärztin und kein Arzt dazu verpflichtet werden, an einem Schwangerschaftsabbruch mitzuwirken, wenn dieser aus medizinischen Gründen nicht erforderlich ist. Wir wollen Regelungen dafür schaffen, unter welchen Voraussetzungen Menschen Hilfe zur Selbsttötung in Anspruch nehmen und leisten dürfen. Auch hier ist die Gewissensfreiheit medizinischen Personals selbstverständlich zu achten. 

Die rechtliche Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen fällt in die hoheitliche Kompetenz der einzelnen Mitgliedsstaaten. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Kompetenz respektiert wird?

Die EU darf nur dort gesetzgeberisch tätig werden, wo es ihr die Europäischen Verträge ausdrücklich erlauben. Wo dies nicht der Fall ist, muss die EU auf rechtliche Regelungen verzichten.

Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen überschreitet nach Ansicht einiger Mitgliedsstaaten den rechtlichen Kompetenzbereich der EU. Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass derartige Kompetenzüberschreitungen zukünftig unterbleiben?

Vergleiche Antwort auf Frage 4.

Leihmutterschaft: vom europäischen Parlament verurteilt. Das europäische Elternschaftszertifikat erleichtert es, im Ausland produzierte Kinder als eigene Kinder anerkennen zu lassen. Wie setzen Sie sich dafür ein, das Recht der Kinder auf Kenntnis ihrer Herkunft und leiblichen Mutter zu garantieren?

Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.

Wir Freie Demokraten treten für das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung ein. Wir erkennen an, dass eine Ursache für die mitunter nicht bestehende Möglichkeit der Durchsetzung darin besteht, dass Paare, die sich ein Kind wünschen, durch einschränkende nationale Gesetzgebung ins Ausland ausweichen – beispielsweise für eine künstliche Befruchtung mittels Eizellspende oder Inanspruchnahme einer Leihmutterschaft. Daher fordern wir auf nationaler Ebene eine modernes Fortpflanzungsmedizingesetz, durch welches sowohl die Eizellspende als auch die altruistische Leihmutterschaft innerhalb eines klaren Rechtsrahmens ermöglicht werden soll. In diesem Zusammenhang treten wir auf europäischer Ebene dafür ein, dass reproduktive Rechte wie die Eizellspende und altruistische Leihmutterschaft, wenn sie in einem Mitgliedstaat rechtmäßig in Anspruch genommen wurden, in anderen Mitgliedstaaten geachtet und für ihre Staatsbürgerinnen und Staatsbürger nicht unter Strafe gestellt werden. Die Legalisierung und Anerkennung schützen die Interessen aller Beteiligten.

Werden Sie sich dafür einsetzen, Frauen in ärmeren EU-Staaten davor zu schützen, durch Leihmutterschaft versklavt zu werden – und wenn ja, wie?

Vergleiche Antwort auf Frage 6. 

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