BREKO e.V.

Mit welchen konkreten Maßnahmen sollte die EU aus Ihrer Sicht Anreize für weitere Investitionen in Glasfasernetze schaffen?

Wir Freie Demokraten begrüßen die Trilogergebnisse zum Gigabit Infrastructure Act (GIA). Dass Genehmigungsfiktionen beim Netzausbau nach dem Unionsrecht zum Regelfall werden, bietet das Potential, den Ausbau der Gigabitnetze wirksam zu beschleunigen. Es muss einen effektiven Investitionsschutz für First Mover beim Glasfaserausbau geben. Unternehmen, die ein Gebiet als erste mit Glasfaser erschließen, müssen Wettbewerbern nicht zwingend physischen Zugang zu ihrem Netz gewähren. Damit stellen wir sicher, dass die Anreize erhalten bleiben, in leistungsstarke Glasfaser zu investieren und die Netze weiter auszubauen. Wir müssen den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich halten.

Welches Ziel für den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Europa streben sie für das Jahr 2030 an?

Die EU muss darauf hinwirken, dass das im GIA ausgerufene Ziel eines umfassenden Glasfasernetzausbaus bis 2030 konsequent und ernsthaft verfolgt wird.

Wir wollen einen Europäischen Mobilfunkraum schaffen, in dem Verbraucherinnen und Verbraucher Mobilfunkverträge aus allen Mitgliedstaaten europaweit und unbegrenzt nutzen können. Die Roaming-Freiheit wollen wir auf alle Beitrittskandidaten ausweiten.

In einer zunehmend unsicheren Welt muss Europa in der Lage sein, kritische Infrastruktur vor fremder Einflussnahme zu schützen. Wir fordern daher gemeinsame Sicherheitsstandards für die digitale Infrastruktur. Komponenten von Unternehmen, die Einflussmöglichkeiten autoritärer Regime unterliegen, dürfen nicht in der digitalen kritischen Infrastruktur (zum Beispiel 5G-Netz) verbaut werden.

Welche konkreten Maßnahmen sollte die EU ergreifen, um den Übergang von Kupfer- zu Glasfasernetzen zu beschleunigen und wettbewerbskonform auszugestalten?

Die EU sollte darauf hinwirken, dass die Vorgaben aus dem GIA national zügig umgesetzt und auch tatsächlich gelebt werden. Der GIA ist ein grundsätzlich ausgewogenes Regelwerk, das geeignet ist, den Übergang von Kupfer- zu Glasfasernetzen für alle Marktteilnehmer rechtssicher und planbar zu beschleunigen.

Ist es aus ihrer Sicht sinnvoll, auf europäischer Ebene ein finales Datum für die Abschaltung der Kupfernetze festzulegen, falls ja, welches Datum sollte gewählt werden?

Ein fixes Datum sollte nicht gesetzt werden, wenngleich die Abschaltung der Kupfernetze bis 2030 Ziel bleiben muss. Die EU muss daher darauf hinwirken, dass das im GIA ausgerufene Ziel eines umfassenden Glasfasernetzausbaus bis 2030 konsequent und ernsthaft verfolgt wird.

Wie bewerten sie die Pläne der EU-Kommission, für etwaigen verbleibenden Regulierungsbedarf EU-weit standardisierte Abhilfemaßnahmen („Remedies“) zu entwickeln?

Wir halten die Einführung von EU-weit standardisierten Abhilfemaßnahmen grundsätzlich für sinnvoll. Es kommt aber im konkreten Einzelfall auf die Ausgestaltung dieser Maßnahmen an. Es muss gesichert sein, dass die sog. Remedies dem Ziel des GIA dienen und das Erreichen des Regelungszweckes des GIA verbessern.

Wie stehen sie zu den Bestrebungen der Kommission, den Telekommunikationsmarkt europaweit einheitlich zu regulieren und wie wollen sie sicherstellen, dass die besondere Situation in Deutschland (mit einer Vielzahl von ausbauenden Telekommunikationsunternehmen) berücksichtigt wird?

Grundsätzlich stehen wir der regulativen Vereinheitlichung des Telekommunikationsmarktes positiv gegenüber. Die deutschen Besonderheiten müssen jedoch Berücksichtigung finden. Dass dies regulativ möglich ist, hat bereits der GIA gezeigt. Dort sind die besonderen Interessen der deutschen kleineren Netzbetreiber zum Überbau berücksichtigt worden.

Der amtierende Binnenmarktkommissar hat den Wunsch geäußert, dass sich der TK-Markt konsolidiert und europäische Champions entstehen. Wie bewerten Sie diesen Wunsch, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in Deutschland die Wettbewerber der Telekom die maßgeblichen Treiber des Netzausbaus sind?

Für uns steht ein fairer und offener Wettbewerb der Netzbetreiber an erster Stelle. Wenn sich unter diesen Bedingungen dann „europäische Champions“ entwickeln, begrüßen wir das.

Wie stehen Sie zu möglichen Frequenzzuweisungen im oberen 6 GHz-Band? Sollte die EU eine hybride Nutzung durch WiFi und Mobilfunkanwendungen empfehlen, oder halten Sie eine ausschließliche Nutzung durch eine Anwendung für sinnvoll?

Die FDP setzt sich für eine technologieoffene und effiziente Nutzung des Frequenzspektrums ein, um die digitale Infrastruktur in der EU zu stärken. Im Falle des oberen 6 GHz-Bandes sprechen wir uns für eine hybride Nutzung aus, die sowohl lizenzfreie Anwendungen wie WiFi als auch lizenzierte Mobilfunkanwendungen umfasst. Diese duale Nutzung maximiert die Flexibilität und Effizienz der Frequenzressourcen und fördert gleichzeitig Innovation und Wettbewerb. Die Bereitstellung zusätzlicher Frequenzen für WiFi kann die Netzwerkkapazität erheblich verbessern, insbesondere in dicht besiedelten städtischen Gebieten, wo die Nachfrage nach drahtlosen Verbindungen ständig steigt​​. Eine hybride Nutzung wird den unterschiedlichen Anforderungen von Verbrauchern und Unternehmen besser gerecht. Durch die Zuweisung von Frequenzen für WiFi können kleinere Unternehmen oder Privatpersonen von schnelleren und stabileren Verbindungen profitieren. Gleichzeitig sichert die Bereitstellung von Frequenzen für Mobilfunkanwendungen die notwendige Infrastruktur für den Ausbau von 5G- und zukünftigen 6G-Netzen. Dies ist besonders wichtig für die Industrie 4.0 bzw. das Internet der Dinge (IoT), die auf eine leistungsfähige mobile Datenübertragung angewiesen sind​.

Eine flexible Frequenznutzung unterstützt die Einführung neuer Dienste und Anwendungen und fördert Investitionen und Arbeitsplätze in der digitalen Wirtschaft. Die FDP sieht hierin eine Chance, die digitale Transformation in der EU weiter voranzutreiben und gleichzeitig die Bedürfnisse aller Marktteilnehmer zu berücksichtigen​.

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