BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Wie stehen Sie zur vorgeschlagenen EU-Zollrechtsreform, insb. Errichtung einer Zollagentur, eines Data-Hub, der Abschaffung der Zollfreigrenze für Einfuhrsendungen (bei Warenwert bis 150 Euro), sowie zusammenhängenden Rechtsänderungen im E-Commerce (z.B. Einführung „deemed importer“)?

Die Bestrebungen einer EU-Zollrechtsreform zur Vereinfachung, Modernisierung, Digitalisierung und Harmonisierung des Zollwesens unterstützen wir ausdrücklich. Neben den grundsätzlich begrüßenswerten Erwägungen für die Errichtung eines Data Hub und einer Zollagentur sowie vereinheitlichten Prüfungsstandards zur Betrugsvermeidung durch den E-Commerce-Boom und weiterer damit einhergehender Rechtsänderungen, wie der Abschaffung der Zollfreigrenze und der Einführung eines T&C Wirtschaftsbeteiligten, setzen wir uns jedoch für eine praxistauglichere Ausgestaltung der Zollrechtsreform ein, die für die Zollbeamten auch handhabbar und vollziehbar ist

Wie ist Ihr Standpunkt zur personellen Stärkung nationaler Zollbehörden angesichts neuer EU-Vorgaben (z.B. CO2-Grenzausgleichssystem, Abfallverbringungsverordnung, Lieferketten-Richtlinie) und der Defizite bei der effektiven bzw. einheitlichen Sanktionsdurchsetzung im Außenwirtschaftsrecht?

Als FDP setzen wir uns bei der Umsetzung europäischer Vorgaben in nationales Recht grundsätzlich für digitale und bürokratiearme Lösungen ein. Dabei liegt uns insbesondere die 1:1 Umsetzung der Vorgaben am Herzen, um das europäische Level-Playing-Field zu wahren. Wertvolle Personalkapazitäten der Zollbehörden sollten unserer Auffassung nach für die Kernbereiche der ihnen übertragenen Hoheitsaufgaben eingesetzt werden und nicht für die Erfüllung meist ineffizienter und praxisferner Berichtspflichten.

Welche Maßnahmen zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Behördenzusammenarbeit würde ihre Partei ergreifen um effektiver gegen Umsatzsteuerbetrug, Karussellbetrug und ähnliche Betrugsschemata vorzugehen?

Der organisierte Mehrwertsteuerbetrug ist eng verbunden mit organisierter Geldwäsche, geht in der Regel auch mit Zollbetrug einher und erodiert den fairen Preiswettbewerb. Aus diesem Grund ist eine EU-weite Zusammenarbeit bei der Betrugsbekämpfung dringend geboten, um dem entgegenzuwirken und das erhebliche Schadensvolumen einzudämmen. Die verpflichtende Einführung von e-Invoicing in der EU ist ein begrüßenswerter erster Schritt zur Betrugsbekämpfung.

Die EU-weit überwiegend harmonisierten Verbrauchsteuern sind weiterhin durch ein hohes Gefälle an nationalen Steuersätzen gekennzeichnet, was den grenzüberschreitenden Schmuggel begünstigt. Welche Lösungsansätze würde ihre Partei gegen dieses Problem verfolgen?

Unser Ziel ist es, effektive, aber auch praxistaugliche Maßnahmen zur Eindämmung von Verbrauchsteuerkriminalität zu schaffen. Hierbei geht es unseres Erachtens um das grundlegende Prinzip der Einhaltung von Verbrauchsteuerregelungen in der EU, unabhängig von national festgelegten Steuersätzen und einem möglichen Steuersatzgefälle zwischen den Mitgliedstaaten. Der Fokus sollte daher auf der effektiven Verhinderung und stärkeren Verfolgung von Betrugsfällen und grenzüberschreitendem Schmuggel liegen.

Welche Maßnahmen schlagen Sie vor, um angesichts Zersplitterung nationaler Regelungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht eine effektivere Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten und Verhinderung von Abgabenbetrug durch die Kontrollbehörden (wie die FKS des deutschen Zolls) zu erreichen?

Der Zoll leistet wichtige Arbeit bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Finanzkriminalität. Daher ist es von enormer Bedeutung, dass wir den Zoll moderner und digitaler aufstellen, damit er Schwarzarbeit und Finanzkriminalität noch effizienter verfolgen kann. Dafür sollen die notwendigen Aus- und Weiterbildungskapazitäten geschaffen werden. Zudem braucht es IT-Verfahren, die die Arbeit der Zöllnerinnen und Zöllner im Umgang mit den enormen Datenmengen erleichtern. Darüber hinaus wollen wir bürokratieärmere Verfahren umsetzen.

Die europäischen Seehäfen haben sich zum Einfallstor organisierter Rauschgiftkriminalität, oft unterstützt durch sog. Hafeninnentäter, entwickelt. Sehen Sie in der Hafensicherheit Handlungsbedarf auf EU-Ebene, z.B. durch die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen für Zollkontrollausrüstung?

Wir Freie Demokraten setzen uns dafür ein, dass Organisierte Kriminalität nachhaltig bekämpft wird. Gerade der Handel mit Rauschgift stellt ein wesentliches Betätigungsfeld der Organisierten Kriminalität dar. Es ist von besonderer Bedeutung, die Einfuhr von Drogen in die EU zu unterbinden, um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen und kriminellen Strukturen Einnahmequellen zu entziehen. Dem Zoll kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu. Wir Freie Demokraten setzen uns deshalb für gestärkte Zollbehörden ein, damit diese die Warenströme in die EU besser überwachen können. Gleichzeitig gilt aber auch: In einer EU der offenen Binnengrenzen reicht es nicht, wenn wir nur national denken. Deshalb müssen auch auf europäischer Ebene konsequente Maßnahmen gegen den organisierten Rauschgiftschmuggel ergriffen werden. 

Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA wird parallel zur neuen deutschen Behörde BBF errichtet. Welche Schritte halten Sie für erforderlich damit nationale Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung sinnvoll ergänzt werden und die neuen Behörden in der Praxis nicht aneinander vorbei arbeiten?

Uns ist wichtig, dass AMLA und BBF sich ergänzen, um den Kampf gegen Geldwäsche so effizient und effektiv wie möglich zu machen. Die AMLA soll daher direkte Aufsichtsbefugnisse insbesondere bei Kredit- und Finanzinstituten mit hohem Risiko erhalten. Für den Nichtbankensektor, der den Fokus der Geldwäschesaufsicht des BBF darstellt, wird die AMLA eine unterstützende Rolle ausüben, und kann Empfehlungen abgeben. Im Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz ist vorgesehen, dass die Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht (ZfG) im BBF gegenüber der AMLA den zentralen Ansprechpartner darstellt.

Finanzkriminalität umfasst die Nutzung von Kryptowährungen. Auch wird die Sicherstellung von Steuergerechtigkeit durch Tokenisierung von Wirtschaftsgütern schwieriger. Sehen Sie infolge der „Flucht in den digitalen Raum“ Handlungsbedarf bei Befugnissen der Finanz- und Strafverfolgungsbehörden?

Mit der Europäischen MiCA-Verordnung wird der Markt transparenter. Die MiCA wird die Fähigkeit der Mitgliedstaaten verbessern, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung aufzudecken und zu bekämpfen, indem alle Anbieter von Kryptowerten in der EU – unabhängig von ihrer Größe – dazu verpflichtet werden, Transaktionen von in der EU ansässigen Kunden zu melden. Mit dem Finanzmarktdigitalisierungsgesetz schaffen wir nun die in Deutschland notwendige aufsichtsrechtliche Grundlage. So stehen die Befugnisse der Aufsicht bei Kryptowerten denen bei sonstigen Wertpapieren in nichts nach.

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