D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt

Alle nicht-personenbezogenen und nicht als Verschlusssache eingestuften Daten von Institutionen der Europäischen Union und ihrer öffentlich geförderten Projekte sind grundsätzlich so zu veröffentlichen, dass sie der Öffentlichkeit kostenfrei zur Verfügung stehen (Open Data by Default).

Wir Freie Demokraten befürworten Open Data. Nicht-unternehmensbezogene und nicht-personenbezogene Daten sollen in maschinenlesbarer Form frei zugänglich gemacht werden. Das führt zu mehr Transparenz und einer größeren Möglichkeit der öffentlichen Teilhabe für Bürgerinnen und Bürger. Für Unternehmen können öffentlich zugängliche Daten wertvolle Informationen liefern und neuartige sowie attraktive Angebote für Kundinnen und Kunden ermöglichen. Daher sollten auch Ergebnisse öffentlich finanzierter Projekte grundsätzlich öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Dabei müssen Datenschutz und -sicherheit gewährleistet sein.

Wir fordern den Aufbau zielführender Dateninfrastrukturen und Instrumente wie Datentreuhänder und "Datendrehscheiben" gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Bei der Bereitstellung hochwertiger Daten für die kommerzielle Nutzung ist ein Lizenzsystem denkbar.

Forschungsergebnisse, die durch Mittel der Europäischen Union finanziert werden, sind grundsätzlich so zu publizieren, dass sie der Öffentlichkeit kostenfrei zur Verfügung stehen (Open Access).

Ergebnisse öffentlich finanzierter Forschung sollten grundsätzlich öffentlich zur Verfügung gestellt werden (Open Access). Wir wollen hier weiter Barrieren überwinden, die Studierende und Forschende davon abhalten, auf wissenschaftliche Inhalte zuzugreifen. Deshalb setzen wir uns für Open Access für EU-geförderte Forschungsprojekte ein, die veröffentlicht werden.

Jede:r hat ein Recht auf Verschlüsselung von Daten und Netzen. Digitale Verschlüsselungstechniken sind zum Schutz der Grundrechte unverzichtbar, das Recht auf ihre Anwendung ist verfassungsrechtlich geboten. Regelungen, die ein Aushebeln der Vertraulichkeit der Kommunikation bedeuten, lehnen wir ab.

Wir Freie Demokraten setzen uns für ein Recht auf Verschlüsselung ein. Jede Einschränkung des Einsatzes von Kryptographie lehnen wir ab. Bei der Verschlüsselung von Daten und der Kommunikation geht es um den Schutz der Privatsphäre, der Vertraulichkeit der Kommunikation und des Eigentums.

Aufgabe aller staatlicher Institutionen - inklusive Sicherheitsbehörden - ist es, IT-Sicherheitslücken dem Hersteller zu melden und bei der Behebung zu unterstützen, nicht, sie auszunutzen.

Jede Verpflichtung zum Offenhalten von IT-Sicherheitslücken lehnen wir ab, insbesondere zur Durchführung von "digitalen Vergeltungsschlägen" (Hackbacks). Statt der Ausnutzung von Sicherheitslücken fordern wir ein klar geregeltes Schwachstellenmanagement. Wenn einer öffentlichen Institution Sicherheitslücken bekannt werden, muss sie diese umgehend melden, sodass eine Schließung der Lücke durch den Hersteller herbeigeführt oder, wenn dies nicht gelingt, die Lücke nach den allgemeinen Grundsätzen der Cybersicherheit koordiniert veröffentlicht werden kann.

Für alle Institutionen und Einrichtungen der EU werden verbindlich Open-Source-Software (OSS), offene Schnittstellen und Datenformate vorgeschrieben. Dafür soll die Förderung solcher Software, bspw. durch Finanzierung, ausgebaut werden.

Wir wollen die strategische Souveränität Europas erhöhen. Dies bedeutet auch eigene Handlungsfähigkeit im wichtigen strategischen Bereich digitaler Technologie. Hier muss Europa unabhängiger werden, ohne sich abzuschotten. Die IT-Systeme der öffentlichen Hand sollen stärker als bislang auf Open-Source-Lösungen bauen, um die Abhängigkeit von einzelnen Anbieterinnen und Anbietern proprietärer Software zu verringern. Eine pauschale Vorschrift, dass verbindlich alle Software Open-Source-Software sein muss, ist allerdings praxisfern und würde erfordern, in vielen Bereichen funktionierende und etablierte Lösungen durch teure und aufwändige eigene Neuentwicklungen ersetzen zu müssen. Dennoch sollte, wo es unter Abwägung aller Faktoren sinnvoll ist, grundsätzlich Open-Source-Software eingesetzt werden. 

Desinformation - insbesondere unterstützt durch künstliche Intelligenz - stellt eine große Gefahr für die Demokratie dar. Die EU soll mehr Initiative gegen Desinformation ergreifen, u.a. durch Gelder zur Förderung von Digital Literacy.

Wir Freie Demokraten wollen die Bürgerinnen und Bürger in Europa besser vor Desinformation schützen. Hierfür wollen wir die strategische Kommunikation im Europäischen Auswärtigen Dienst stärken und weitere Arbeitsgruppen nach dem Modell der East StratCom Task Force ausbauen. Nationalen Stellen, die Desinformationskampagnen analysieren und bekämpfen, soll eine Plattform zum Austausch ihrer Erkenntnisse und Erfahrungen geboten werden. Zum Schutz der Demokratie und insbesondere von freien und fairen Wahlen gehört auch, dass die EU gegen Angriffe durch Desinformationskampagnen ausländischer Akteure gewappnet ist und diesen mit Fakten begegnet. Autokratische Staaten nutzen Fake News zunehmend als strategische Waffe. Die Stärkung der strategischen Kommunikation ist unerlässlich. Hierzu sind entsprechend der East StratCom Task Force weitere Arbeitsgruppen mit anderen regionalen Schwerpunkten im Kampf gegen Desinformation und Fake News zu errichten.

Für Arbeitnehmer:innen soll ein Recht auf Nichterreichbarkeit durch den Arbeitgeber außerhalb der Arbeitszeit gelten.

In Deutschland und in vielen anderen europäischen Ländern gibt es bereits arbeitsrechtliche Ruhezeitbestimmungen, die auch die Erreichbarkeit von Arbeitnehmern außerhalb der Arbeitszeit betreffen. Aus ihnen ergibt sich in Deutschland bereits, dass Arbeitnehmer grundsätzlich außerhalb ihrer Arbeitszeit nicht zur Arbeit und Erreichbarkeit verpflichtet sind. In einigen Bereichen aber sind aber Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienste notwendig. Beide sind definierte Formen der Arbeitszeit, die sich von regulärer Arbeitszeit unterscheiden. Die Regelungen zur Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst variieren in verschiedenen Ländern und Branchen. Einen Bedarf, diese Regelungen europaweit zu harmonisieren, sehen wir Freie Demokraten nicht.

Addictive Design auf Online-Plattformen muss eingegrenzt werden. Dafür soll ein übergreifendes Regelwerk für alle Mechanismen und Designelemente geschaffen werden, die die Entscheidungsfindung von insb. minderjährigen Nutzer:innen im digitalen Raum beeinflussen.

Dark Patterns und Addictive Design stellen bedeutende Risiken für Nutzer dar. Die Risiken solcher Designpraktiken sind in einer zunehmend digitalisierten Welt nicht zu unterschätzen. Der EU-weit gültige "Digital Services Act" verbietet bereits Designs, durch welche Nutzer manipuliert oder in ihrer Fähigkeit, freie und informierte Entscheidungen zu treffen, beeinträchtigt  werden. Auch sind bereits Verfahren gegen algorithmische Systeme eingeleitet worden, die Suchtverhalten und/oder sogenannte "Rabbit-Hole-Effekte" hervorrufen können. Darüber hinaus ist es nicht Aufgabe hoheitlicher Reglementierung, Design von User Interfaces oder User Flows kleinteilig zu definieren, zumal dauerhafte, einheitliche Standards schwer zu finden sein werden, die fair und effektiv alle Arten von Dark Patterns und Addictive Design einschränken. Stattdessen ist es in der Verantwortung der öffentlichen Hand, Nutzer zu befähigen, selbst solche manipulativen Muster zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren. Durch Bildungsinitiativen und öffentliche Kampagnen können Nutzer besser darüber informiert werden, wie Dark Patterns funktionieren und wie sie sich davor schützen können. Diese Art der Aufklärung fördert die Medienkompetenz und die digitale Souveränität der Bürger und baut eine gesellschaftliche Resilienz auf, die es den Einzelnen ermöglicht, sich selbst vor Manipulation und Überkonsum zu schützen. 

zur Übersicht der Wahlprüfsteine