Quick-Freeze-Lösung statt Vorratsdatenspeicherung – Für Bürgerrechte und Sicherheit

Digitales

Dafür stehen wir Freie Demokraten:

Für eine effektive Kriminalitätsbekämpfung und den Schutz der Bürgerrechte. Lange haben wir Freie Demokraten gegen die allgemeine und anlasslose Vorratsdatenspeicherung gekämpft. Denn es ist nicht zu rechtfertigen, wenn Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht gestellt werden. Dass die Vorratsdatenspeicherung gegen die Grundrechte verstößt, ist nunmehr höchstrichterlich geklärt. Mit dem Quick-Freeze-Verfahren als effektives und grundrechtsschonendes Instrument schaffen wir nun Rechtssicherheit. Es wird den Ermittlungsbehörden bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität helfen. Quick-Freeze ist eine gute Nachricht für Bürgerrechte, Freiheit und Sicherheit in Deutschland.

  • Quick-Freeze vereint Bürgerrechte und Sicherheit
  • Schnelles „Einfrieren“ von Verkehrsdaten auf gerichtliche Anordnung (mit einer Eilkompetenz für die Staatsanwaltschaft)
  • Rechtssicherheit für effektive Kriminalitätsbekämpfung

Wie funktioniert das Quick-Freeze-Verfahren?

Für die Aufklärung von Straftaten können sogenannte Verkehrsdaten hilfreich sein. Dabei handelt es sich beispielsweise um den Standort eines Mobiltelefons, den Zugriff auf eine Website von einem bestimmten Internetanschluss aus oder Angaben zum Zeitpunkt eines Telefongesprächs. Mit dem Quick-Freeze-Verfahren können Ermittlungsbehörden schnell reagieren und relevante Verkehrsdaten, wie IP-Adressen oder Telefonnummern, bei den privaten Telekommunikationsanbietern (Providern) „einfrieren“ lassen. Voraussetzung ist der Verdacht auf eine schwere Straftat wie Mord oder Totschlag, aber auch sexueller Kindesmissbrauch. Die relevanten Daten sind somit gesichert und auch neue Verkehrsdaten müssen gespeichert werden. Für die weiteren Ermittlungen können die Ermittlungsbehörden dann unter bestimmten Voraussetzungen auf die gespeicherten Daten zugreifen. 

Warum ist das Quick-Freeze-Verfahren ein Meilenstein für die Sicherheit?

Schon im Jahr 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung Teile der damaligen deutschen Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt. Es war die erste in einer langen Reihe von Entscheidungen, in der die Vorratsdatenspeicherung vor den Gerichten gescheitert ist. Im September 2022 stellte der EuGH fest, dass eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten grundrechtswidrig ist. Im August 2023 folgte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das schließlich die in Deutschland geltenden Regelungen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit dem Unionsrecht und für nicht anwendbar erklärte. Die Vorratsdatenspeicherung ist damit richtigerweise seit Jahren ausgesetzt und wird nicht mehr genutzt. Den Ermittlungsbehörden fehlten jahrelang wichtige Befugnisse zur Aufklärung schwerer Straftaten. Mit dem Quick-Freeze-Verfahren überwinden wir diese Sicherheitslücke. Den Ermittlerinnen und Ermittlern steht mit Quick-Freeze endlich ein modernes, effektives und rechtssicheres Instrument zur Verfügung. So hat der EuGH das Quick-Freeze-Verfahren ausdrücklich für zulässig erklärt.

Marco Buschmann, FDP-Präsidiumsmitglied und Bundesminister der Justiz
© Laurence Chaperon
Für Quick-Freeze statt anlassloser Vorratsdatenspeicherung haben wir lange gekämpft. Wir geben den Ermittlungsbehörden ein Instrument an die Hand, das effektiv, grundrechtsschonend und rechtssicher ist.
– Dr. Marco Buschmann, FDP-Präsidiumsmitglied und Bundesminister der Justiz

Wie stärkt das Quick-Freeze-Verfahren die Bürgerrechte?

Das Quick-Freeze-Verfahren ist eine Absage an die Idee einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung, die Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht stellt. Eine anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten verstößt gegen die Grundrechte. Als FDP haben wir immer gegen die Vorratsdatenspeicherung gekämpft. Denn auch das Gefühl der Überwachung macht schlichtweg unfrei. Quick-Freeze ist ein grundrechtsschonendes Instrument und stärkt die Bürgerrechte. Das „Einfrieren“ von Verkehrsdaten bei einem Verdacht auf eine schwere Straftat und deren Übermittlung an die Ermittlungsbehörden setzen eine gerichtliche Anordnung voraus; bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung aber auch durch die Staatsanwaltschaft getroffen werden.

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