Ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht – erst Integration und Arbeit, dann Einbürgerung
Dafür stehen wir Freie Demokraten:
Für ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht, das die Einbürgerung stärker als bisher von gelungener wirtschaftlicher, kultureller, rechtlicher und gesellschaftlicher Integration abhängig macht. Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit muss etwas ganz Besonderes sein. Sie kann erst am Ende einer erfolgreichen Integration stehen. Die deutsche Staatsbürgerschaft kann nur erhalten, wer klare Kriterien und Anforderungen erfüllt und wirtschaftlich auf eigenen Beinen steht. Feinde unserer Verfassung, wie Antisemiten, werden keinen deutschen Pass bekommen. Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist für uns eine folgerichtige Ergänzung zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
- Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft nur nach erfolgreicher Integration
- Einbürgerung nur bei eigenem Einkommen, nicht bei Bezug von Sozialleistungen
- Keine Einbürgerung von Antisemiten
Warum ist eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts notwendig?
Deutschland ist auf qualifizierte Zuwanderung von Fachkräften in den Arbeitsmarkt angewiesen. Nur so können wir als Wirtschaftsstandort auch in Zukunft wettbewerbsfähig sein und unseren Wohlstand sichern. Für Fachkräfte wollen wir die Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt auch durch die Aussicht auf eine schnellere Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft attraktiver machen. Zugleich definieren wir die Integrationsvoraussetzungen deutlicher und strenger. Wer seinen Lebensunterhalt selbst bestreitet und gut integriert ist, soll künftig nach fünf statt nach acht Jahren eine Einbürgerung beantragen können. Rund die Hälfte aller EU-Mitgliedstaaten und erfolgreiche Einwanderungsländer wie Kanada ermöglichen das schon heute. Wer zusätzlich beste Sprachkenntnisse hat oder sich besonders ehrenamtlich engagiert, soll bereits nach drei statt nach fünf Jahren eingebürgert werden können.
Werden Empfänger von Sozialleistungen schneller eingebürgert?
Nein, das Gegenteil ist der Fall. Das Staatsangehörigkeitsrecht setzt für eine Einbürgerung künftig voraus, dass der eigene Lebensunterhalt durch Arbeit selbst finanziert wird. Bislang war eine Einbürgerung trotz Sozialleistungsbezug möglich. Das ändern wir. Denn Einbürgerungen, die den Bezug von Transferleistungen zementieren, lehnen wir ab. Ausnahmen sind lediglich für Berufstätige vorgesehen, die in Vollzeit arbeiten und dennoch eine Sozialleistung beziehen, sowie für ehemalige Gastarbeiter der ersten Generation und DDR-Vertragsarbeiter.
Unsere Einladung gilt der Einwanderung in den Arbeitsmarkt, nicht in die sozialen Sicherungssysteme. Die Kriterien für die Einbürgerung insgesamt werden für alle strenger mit einer Ausnahme. Hart arbeitende Menschen ohne deutschen Pass sollen schneller Staatsbürger werden können.
Können Menschen mit Vorstrafen die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten?
Nein, denn das Staatsangehörigkeitsrecht sieht klare rote Linien vor: Wer antisemitische, rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Handlungen begangen hat, kann nicht eingebürgert werden. Das gilt auch für Menschen, die in einer Mehrehe leben oder die Gleichberechtigung von Mann und Frau nicht anerkennen. Wer die Werte unseres Grundgesetzes ablehnt, kann die deutsche Staatsbürgerschaft nicht erhalten. Dazu werden Abfragen bei Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten verbindlich verbessert. Bei einschlägigen Bagatellverurteilungen, wie beispielsweise Beleidigungen, wird künftig verpflichtend geprüft, ob einer Straftat antisemitische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Motive zugrunde lagen.