Gemeinsames Europäisches Asylsystem – Mehr Kontrolle und mehr Steuerung an der EU-Außengrenze
Dafür stehen wir Freie Demokraten:
Für offene Binnengrenzen innerhalb der Europäischen Union (EU). Diese sind ein zentrales Merkmal der EU und ein großes Plus für Handel und die Freizügigkeit jedes Einzelnen. Offene Grenzen im Innern funktionieren nur, wenn die EU-Außengrenze geschützt wird. Wir müssen wissen, wer nach Europa kommt. Eine verlässliche und faire Migrationspolitik ist unabdingbar. Deshalb haben wir Moldau und Georgien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. In vielen Jahrzehnten des Stillstands gab es für so weitreichende Schritte in der EU nie die Kraft, auch weil deutsche Vorgängerregierungen unter Führung von CDU und CSU einem Kompromiss entgegenstanden. Wir Freie Demokraten haben nun eine Lösung vorangetrieben. Die Einigung innerhalb der Regierungskoalition und zwischen den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament ist daher ein echter Erfolg. Dass entscheidende Blockaden gelöst werden konnten, zeigt: die FDP wirkt auch in Europa.
- Asylprüfungen schon an den EU-Außengrenzen
- Begrenzung der Sekundärmigration durch schnelle Verfahren
- Fairer Schlüssel zur Verteilung von Schutzsuchenden
Welche Aspekte des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems werden reformiert?
- Die Asylverfahren von Menschen mit geringer Bleibeperspektive werden direkt an den EU-Außengrenzen durchgeführt – das gilt für Menschen aus Ländern mit einer Schutzquote unter 20 Prozent. Das führt zu schnellerer Bearbeitung und verhindert, dass Menschen ohne Asylgrund überhaupt in die EU einreisen können. Damit wurde eine pragmatische und praktikable Lösung gefunden, um mehr Ordnung in die Migrationspolitik zu bringen.
- Wer über einen sicheren Drittstaat in die EU gekommen ist, dem kann durch die Drittstaatenregelung die Einreise verweigert werden.
- Der neu vereinbarte, verpflichtende Solidaritätsmechanismus sorgt für eine faire Verteilung von Geflüchteten innerhalb der EU. Er beruht auf einem fairen Schlüssel und garantiert, dass Mitgliedstaaten, die keine Geflüchteten aufnehmen, eine finanzielle Ausgleichszahlung an diejenigen EU-Länder zahlen, die im Gegenzug einen größeren Beitrag bei der Unterbringung Geflüchteter leisten.
- Alle irregulär Eingereisten werden lückenlos registriert und einem Screening unterzogen – inklusive Identitäts-, Sicherheits- und Gesundheitschecks.
- Sonderregeln für Sondersituationen – etwa wenn die irreguläre Migration zeitweise nach oben schnellt. Per Krisen-Verordnung können Geflüchtete dann zwischen den Mitgliedstaaten umverteilt und die Außengrenzverfahren ausgeweitet werden.
Die Verschärfung der Gemeinsamen Europäischen Asylregeln ist ein Erfolg! Mehr Kontrolle, mehr Steuerung und schnelle Asylverfahren an den EU-Außengrenzen ermöglichen eine menschenwürdige Versorgung der Geflüchteten und entlasten die Kommunen in Deutschland.
Was bleibt bestehen und was bleibt wichtig?
Das Grundrecht auf Asyl und die individuelle Prüfung bleiben unangetastet. Dazu werden rechtssichere Verfahren garantiert – unabhängig vom Ort der Durchführung. Auch der Zugang zu Rechtsschutz bleibt bestehen. Durch die Reformen werden wir denen besser gerecht, die aktuell vor Krieg und Terror fliehen. Insbesondere für eine adäquate Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine ist es unabdingbar, dass irreguläre Migration reduziert wird.