Ein praxistaugliches und technologieoffenes Gebäudeenergiegesetz

Frau steht in Wohnung am Fenster vor zwei Heizkörpern

Dafür stehen wir Freie Demokraten:

Für praxistaugliche und technologieoffene Lösungen beim Klimaschutz. Wir haben uns erfolgreich für fundamentale Änderungen beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) eingesetzt und es vom Kopf auf die Füße gestellt. Das GEG ist umsetzbar und wirtschaftlich vernünftig. Echte Technologieoffenheit und die Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung stellen sicher, dass Eigentümerinnen und Eigentümer die individuell passende Lösung für klimaschonendes Heizen wählen können. Zudem sind Eingriffe in das Eigentum abgewendet, denn funktionierende Heizungen können weiter betrieben und auch repariert werden. So erreichen wir Klimaneutralität im Gebäudesektor technologieoffen und ohne die Menschen zu überfordern.

  • Kein Eingriff ins Eigentum
  • Kommunale Wärmeplanung als Grundlage
  • Technologieoffenheit bei der Heizungswahl

Müssen Heizungen mit fossilen Brennstoffen jetzt ausgetauscht werden?

Nein. Es gibt keine Eingriffe ins Eigentum. Jede bereits eingebaute, funktionierende Heizung kann ohne Einschränkungen weiter betrieben und bei Bedarf repariert werden. Darüber hinaus ändert sich bei einem anstehenden Neueinbau einer Heizung nichts, bis eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Das bisherige GEG der CDU-geführten Vorgängerregierung hätte hingegen ein grundsätzliches Einbau-Verbot für Ölheizungen ab 2026 vorgesehen. Kommunen über 100.000 Einwohner müssen ihre Wärmeplanung bis Mitte 2026, alle anderen Kommunen bis spätestens Mitte 2028 erarbeiten. Erst, wenn die Optionen für klimaneutrales Heizen vor Ort klar sind, greifen die Regeln des GEG. Zunächst ist der Staat in der Pflicht.

Pressefoto Christian Dürr
Das Gebäudeenergiegesetz ist technologieoffen und greift nicht ins Eigentum ein.
– Christian Dürr, FDP-Präsidiumsmitglied

Wie gewährleistet das GEG echte Technologieoffenheit?

Wenn eine neue Heizung benötigt wird, können sich die Bürgerinnen und Bürger selbstbestimmt für die individuell beste Lösung für ihr Haus entscheiden. So kann beispielsweise zwischen einer Holzheizung, einer auf Wasserstoff umrüstbaren Gasheizung oder einer Wärmepumpe frei gewählt werden. Die Gasnetze werden eine Perspektive für die Umstellung auf Wasserstoff oder andere klimafreundliche Gase erhalten. Gasheizungen, die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem Zeitpunkt der Vorlage eines kommunalen Wärmeplans installiert wurden, können auch dann weiterbetrieben werden, wenn der Wärmeplan kein Wasserstoffnetz vorsieht. Ab 2029 muss in diesen Heizungen 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % klimaneutraler Brennstoff eingesetzt werden. Ab 2024 gilt in Neubaugebieten für Heizungen in Neubauten, dass diese zu mindestens 65 % klimaneutral betrieben werden. Die am besten zum Haus passende Heizung kann dann beispielsweise eine Holzheizung oder eine mit Wasserstoff betriebene Gasheizung sein.

Wie stellen wir mit dem GEG sicher, dass niemand finanziell überfordert wird?

1. Mit einem Förderkonzept, das die Menschen beim Umstieg auf klimaneutrales Heizen mitnimmt:

  • Grundförderung: 30 % der Investitionskosten für jeden
  • Einkommensbonus: 30 % der Investitionskosten für alle mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis zu 40.000 Euro
  • Klima-Geschwindigkeitsbonus: 20 % der Investitionskosten (ohne Deckel beim zu versteuernden Einkommen); bis 2028 volle Summe, danach degressiv (alle zwei Jahre Reduktion um drei Prozent-Punkte)
  • Gesamt-Förderdeckel bei maximal 70 %


2. Durch einen fairen Ausgleich zwischen Vermieter und Mieter. Wir schaffen einen Investitionsanreiz für Vermieterinnen und Vermieter und verhindern zugleich einen übermäßigen Anstieg der Mieten aufgrund der Kosten. Dazu schaffen wir eine neue Modernisierungsumlage für den Heizungstausch, die an eine Förder-Inanspruchnahme gebunden wird. Es gibt eine Wahlmöglichkeit zwischen:

  • Modernisierungsumlage bei 8 % mit Kappungsgrenze für Mieterhöhungen bei 50 Cent pro Quadratmeter (gilt nur für den Heizungstausch) und
  • Modernisierungsumlage bei Inanspruchnahme von Förderung bei 10 % mit Abzug der Fördersumme von der umlegbaren Summe und der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen (nur für den Heizungstausch) bei 50 Cent pro Quadratmeter.

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