Das Selbstbestimmungsgesetz – ein modernes Selbstbestimmungsrecht
Dafür stehen wir Freie Demokraten:
Für Selbstbestimmung und Respekt gegenüber jedem Einzelnen. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz lösen wir das veraltete und entwürdigende Transsexuellengesetz ab. Für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen wird es in Zukunft einfacher, ihren Geschlechtseintrag sowie ihre Vornamen selbstbestimmt zu ändern. Damit stärken wir die Achtung der grundrechtlich geschützten geschlechtlichen Identität der Betroffenen.
- Stärkung der Selbstbestimmung
- Schutz gegen leichtfertige und missbräuchliche Änderungen
- Hausrecht und Vertragsfreiheit bleiben unangetastet
Warum ist das Selbstbestimmungsgesetz notwendig?
Das Bundesverfassungsgericht hat das Transsexuellengesetz seit dem Inkrafttreten im Jahr 1981 mehrmals und in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt. Bislang waren Pflichtbegutachtungen notwendig, die transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen diskriminieren und für Betroffene eine unzumutbare Belastung sind. Nach dem Transsexuellengesetz sind Begutachtungen durch zwei Sachverständige erforderlich. Die Verfahren sind kostenintensiv, langwierig und greifen in die Intimsphäre ein.
Beim Selbstbestimmungsgesetz geht es um die Achtung und die Würde der Person, nicht um Identitätspolitik oder Zeitgeist.
Was regelt das Selbstbestimmungsgesetz?
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wird das Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister geregelt. Es geht ausdrücklich nicht um medizinische Maßnahmen. Das Selbstbestimmungsgesetz sorgt für ein einfacheres, vereinheitlichtes und entbürokratisiertes Verfahren gegenüber dem Standesamt. Der Geschlechtseintrag sowie die Vornamen können künftig durch Selbstauskunft gegenüber dem Standesamt geändert werden. Begutachtungen und langwierige gerichtliche Verfahren sind nicht mehr notwendig. Für Minderjährige unter 14 können nur deren gesetzliche Vertreter eine rechtswirksame Erklärung gegenüber dem Standesamt abgeben. Minderjährige über 14 können und müssen die Änderung ihres Geschlechtseintrags selbst erklären. Die Eltern müssen der Erklärung jedoch zustimmen. Wir haben uns dafür eingesetzt, dass Minderjährige über 14 bei der Abgabe ihrer Erklärung versichern müssen, dass sie vorher über die Tragweite der Entscheidung beraten worden sind. Auch die Eltern eines Kindes unter 14 müssen eine solche Versicherung abgeben. Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags müssen drei Monate im Voraus angemeldet werden. Eine Rückänderung ist frühestens nach einem Jahr möglich.
Was bedeutet das Selbstbestimmungsgesetz für Hausrecht und Vertragsfreiheit?
Das Selbstbestimmungsgesetz regelt nur das personenstandsrechtliche Verhältnis der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zum Staat. Hausrecht und Vertragsfreiheit gelten weiterhin, das heißt, sie werden durch das Selbstbestimmungsgesetz nicht angetastet. Für den Zugang zu geschützten Räumen für Frauen, wie Frauenhäuser, Frauensaunen und Toiletten, ist weiterhin das Hausrecht des Eigentümers maßgeblich. Auch wenn es um die Zulassung zu sportlichen Wettbewerben geht, entscheiden die Sportverbände weiterhin eigenständig.