Modernes Recht für eine moderne Gesellschaft
Dafür stehen wir Freie Demokraten:
Für individuelle Freiheit und Selbstbestimmung in einer vielfältigen Gesellschaft. In der Regierungskoalition haben wir längst überfällige Reformen in der Gesellschaftspolitik vorangebracht. Mit der Liberalisierung des Namensrechts schaffen wir neue Freiheiten und tragen den Bedürfnissen vieler Familien Rechnung. Darüber hinaus passen wir das Unterhaltsrecht an die gesellschaftliche Realität an. Mit dem Selbstbestimmungsgesetz erfüllen wir einen Verfassungsauftrag. Denn das Grundgesetz schützt auch die geschlechtliche Identität.
• Mehr Freiheit im Namensrecht
• Anpassung des Unterhaltsrechts an Lebensrealitäten
• Schutz der geschlechtlichen Identität
Wie schaffen wir mehr Freiheit im Namensrecht?
Wir reformieren das restriktive und starre Namensrecht, ohne es dabei beliebig zu machen. So ermöglichen wir es zwei verheirateten Menschen, einen Doppelnamen als Ehenamen bestimmen zu können. Bisher kann nur ein Ehepartner einen Doppelnamen annehmen. Kinder der Eheleute sollen diesen Doppelnamen als Geburtsnamen erhalten können. Namensketten sind dabei ausgeschlossen (z.B. Müller-Schröder-Schmidt). Auch Scheidungs- und Stiefkinder sollen künftig nicht mehr an einem Namen festhalten müssen, der nicht mehr zu ihrer Lebenssituation passt. Das neue Namensrecht soll darüber hinaus mehr Rücksicht auf die namensrechtliche Tradition von nationalen Minderheiten (Dänen, Friesen und Sorben) nehmen.
Wir wollen, dass jeder Mensch selbstbestimmt leben kann.
Warum reformieren wir auch das Unterhaltsrecht?
Das Unterhaltsrecht wurde 2007 zum letzten Mal geändert und passt nicht mehr zu den Lebensrealitäten vieler Trennungsfamilien. Seit 1957 hat das Unterhaltsrecht das Leitbild „Eine(r) betreut, eine(r) zahlt“. Viele Eltern wollen aber trotz ihrer Trennung ihre Kinder gemeinsam betreuen. Aktuell wirkt sich eine wesentliche Betreuungsleistung über das Wochenende hinaus (das sog. asymmetrische Wechselmodell) finanziell so gut wie gar nicht positiv aus. Das derzeitige Gesetz gibt in einer solchen Konstellation keine klare Orientierung bei der Ermittlung des zu leistenden Unterhalts. Das wollen wir ändern, denn die aktuelle Rechtslage steht damit einer partnerschaftlichen Betreuung von Kindern entgegen. Zentrales Ziel der Reform ist, dass die Betreuungsanteile beim Kindesunterhalt vor und nach der Trennung und Scheidung besser berücksichtigt werden. Die Reform betrifft ausdrücklich nicht alleinerziehende Eltern. Darüber hinaus wollen wir den Betreuungsunterhalt anpassen.
Was beinhaltet das neue Selbstbestimmungsrecht?
Wir lösen mit dem Selbstbestimmungsgesetz ein Versprechen unserer Verfassung ein: Die Würde und Freiheit jedes Menschen zu schützen. Bisher mussten Menschen, deren geschlechtliche Identität von ihrem biologischen Geschlecht abweicht, einen langen und entwürdigenden Prozess mit medizinischen Gutachten und Gerichtsverfahren über sich ergehen lassen. In Zukunft sollen inter- und transsexuelle Menschen durch Selbstauskunft beim Standesamt ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern können.