WISSING-Interview: Das Grundgesetz gilt auch in der Pandemie

FDP- Generalsekretär Dr. Volker Wissing gab der „Rhein-Neckar-Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe) folgendes Interview. Die Fragen stellte Andreas Herholz:

Frage: Herr Wissing, Bund und Länder planen weitreichende Beschränkungen, um den Anstieg der Corona-Infektionszahlen zu stoppen. Was spricht gegen den „Lockdown light“?

​Wissing: Das sind sehr weitreichende Grundrechtseingriffe. In verfassungsrechtlicher Hinsicht ist das ein Ritt auf Messers Schneide. Wir wissen, dass bisher von Restaurants kein hohes Infektionsrisiko ausgegangen ist. Dort werden Hygienekonzepte umgesetzt. Da braucht es schon gute Gründe, diese Betriebe zu schließen. Das Grundgesetz gilt auch während der Pandemie und es verlangt, dass Maßnahmen erforderlich, geeignet und angemessen sein müssen. Dieser Prüfung muss jede Maßnahme standhalten.

​Frage: Ihr Parteichef Christian Lindner fordert Alternativen zum Lockdown. Woran denkt die FDP konkret?

​Wissing: Die erste Strategie mit dem Shutdown im Frühjahr war nur bedingt erfolgreich. Ansonsten hätten wir die zweite Welle nicht erlebt. Die Nachverfolgung der Infektionen über die Warn-App oder die Gesundheitsbehörden ist an vielen Orten nicht mehr möglich. Deswegen wird jetzt der Versuch unternommen, das gesellschaftliche Leben erneut herunterzufahren. Das strapaziert die Verfassung enorm. Wichtig wären mehr Tests und ein umfassender Schutz der Risikogruppen. 

​Frage: Verfassungsrechtler sehen in den geplanten Kontaktbeschränkungen in Privatwohnungen Verstöße gegen das Grundgesetz und die Unverletzlichkeit der Wohnung. Gehen Bund und Länder hier zu weit?

​Wissing: Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt auch in Zeiten der Pandemie. Die Hürden für Eingriffe in private Wohnungen sind extrem hoch und bedürfen einer sehr ausführlichen Begründung. Wenn die Polizei ohne Anlass Wohnungen kontrollieren würde, wäre das verfassungswidrig. Das geht in Deutschland nicht.

​Frage: Wo bleibt auch in diesem Fall die Beteiligung des Parlaments?

​Wissing: Der Bundestag muss dringend stärker in die Entscheidung über solche Corona-Maßnahmen mit einbezogen werden. Jede Maßnahme muss zudem umfassend begründet und ausführlich erklärt werden. Es ist nicht akzeptabel, dass das Parlament hier eine solch geringe Rolle spielt.

​Frage: Wirtschaft und Handel laufen immerhin weiter…

​Wissing: Wenn man jetzt alles verbietet, was den Menschen Freude macht, damit sie zuhause bleiben, nur noch zur Arbeit und zur Schule gehen, werden auch die Wirtschaft und der Handel davon betroffen sein. Wenn die Gastronomie geschlossen bleibt, schadet das der gesamten Innenstadt. Wir brauchen weitere Hilfen für die Wirtschaft. Handel und Gastronomie müssen entschädigt werden, sonst sterben unsere Innenstädte.

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