Mietendeckel ist keine Lösung - er verschärft nur die Wohnungsnot

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren "Sechs Jahre Mietenstopp" für unzulässig erklärt. Das Mietrecht ist demnach Sache des Bundes. Die FDP sieht sich dadurch in ihrer Klage gegen den Berliner Mietendeckel bestätigt.

Die Freien Demokraten lehnen die Mietpreisbremse als kontraproduktive Maßnahme ab
Die Freien Demokraten lehnen die Mietpreisbremse als kontraproduktive Maßnahme ab
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat das Volksbegehren „Sechs Jahre Mietenstopp“ für unzulässig erklärt. Das Mietrecht ist demnach Sache des Bundes. „Dieses Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung und hat Signalwirkung für unser Verfahren”, sagte Marco Buschmann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, mit Blick auf die Verfassungsklage der Freien Demokraten gegen den Berliner Mietendeckel. Dieser sei keine Lösung für die Wohnungsnot, sondern verschärfe das Problem lediglich. Auch der wohnungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Daniel Föst, hält das Urteil in Bayern für richtig. Es sei „ein wichtiges Signal nach Karlsruhe und Berlin.“

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„Ein staatlicher Preisdeckel ist keine Lösung. Nur wenn wir mehr, schneller und günstiger bauen, wird Wohnen wieder bezahlbar“, so Föst. In der Bau- und Immobilienbranche bestehe ebenfalls Konsens darüber, dass die Ursache der Mietpreisexplosion jahrzehntelange Versäumnisse im Wohnungsbau sind. Föst bestätigt: Der Wohnungsmangel und die steigenden Wohnkosten seien kein Markt-, sondern Staatsversagen. 

Sowohl Vermieter als auch Mieter würden durch den Berliner Mietendeckel in ihren Grundrechten verletzt. Doch vor allem beanstandet Sebastian Czaja, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus: „Uns Mieterinnen und Mietern gibt der Mietendeckel keine Rechtssicherheit“. Die FDP fordert statt eines staatlichen Deckels schon lange mehr Wohnungen in für die Bundeshauptstadt zu schaffen. Diese kommen jedoch nur durch Neubauprojekte zustande. „Berlin braucht mehr Wohnungen, die bezahlbar sind. Das erreichen wir nur durch Neubau, nicht durch unsichere Rechtskonstrukte“, stellt Czaja unmissverständlich klar.

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In Berlin sind seit dem 23. Februar 2020 Mieten für 1,5 Millionen Wohnungen auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren. Ab 2022 dürfen sie höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Wird eine Wohnung wieder vermietet, muss sich der Vermieter an neue, vom Staat festgelegte Obergrenzen und die zuletzt verlangte Miete halten. Das Berliner Landgericht hält eine Mietbegrenzung durch das Land für verfassungswidrig, dem Land fehle die entsprechende Gesetzgebungskompetenz. Das bayerische Urteil bestätigt diese Einschätzung.

Anfang Mai 2020 haben bereits alle Abgeordneten der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag sowie mehr als 200 Parlamentarier der Unionsfraktion eine Normenkontrollklage gegen den Mietendeckel beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. „Das Land Berlin verletzt mit seinem Mietendeckel die Verfassung“, sagte Buschmann. Das Mietrecht sei Sache des Bundesgesetzgebers. Berlin habe seine Befugnisse eindeutig überschritten. Laut Buschmann sei es daher die Pflicht der Abgeordneten, diesen Rechtsbruch zu stoppen.

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