Das wollen wir erreichen

Strafrecht als Ultima Ratio verstehen

Wir Freie Demokraten lehnen symbolische und reflexhafte Verschärfungen des Strafrechts ab. Schließlich ist das Strafrecht keine Allzweckwaffe, sondern die Ultima-Ratio des Rechtsstaats. Wir stehen für eine starke Strafjustiz, die schnelle Entscheidungen über Schuld oder Unschuld herbeiführt. Das Strafrecht gilt es deshalb insgesamt zu evaluieren und im Sinne des ultima-ratio-Grundsatzes auf Tatbestände mit entsprechendem Unwertgehalt zu fokussieren. Überflüssige Tatbestände sind zu streichen. Dies stärkt auch die Strafjustiz, die sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren kann. Deswegen wollen wir das Strafgesetzbuch systematisch überprüfen und überholte Straftatbestände anpassen oder streichen. Hierzu gehören etwa § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) und § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen); die Beförderungserschleichung, „Schwarzfahren“, soll als Ordnungswidrigkeit gelten. Wir stehen für eine evidenzbasierte Strafrechtspolitik und wollen daher die Datengrundlage zu Strafprozessen, insbesondere in den Ländern, verbessern. Die Gerichtsverhandlung in Strafprozessen soll künftig aufgezeichnet und die Aufzeichnung sodann automatisiert verschriftlicht werden. Das schafft Transparenz und Gerechtigkeit.

(Auszug aus dem Programm der FDP zur Bundestagswahl 2025)