Forderung: Reform der Wegzugsbesteuerung
Die private Wegzugbesteuerung führt zu unverhältnismäßigen Beschränkungen der Freizügigkeit von Unternehmen und ihren Inhabern bzw. Inhaberinnen. Um Freizügigkeit zu gewährleisten, dürfen die Anteilseigner von Kapitalgesellschaften nicht schon zur Kasse gebeten werden, wenn sie noch gar keine Einnahmen erzielt haben. Das bedeutet: Bei einem Wegzug soll die Einkommensteuer auf die errechneten, d.h. fiktiven Beteiligungsgewinne nicht zum Zeitpunkt des Wegzugs zahlbar werden, sondern bis zur tatsächlichen Veräußerung der Unternehmensanteile gestundet werden. Die grenzüberschreitende Amts- und Vollstreckungshilfe bieten ausreichend Sicherheit für den Fiskus. Wir Freie Demokraten for-dern die EU-Institutionen auf, mit einheitlichen Stundungsregelungen bei der privaten Wegzugsbesteuerung EU-weit für mehr Freizügigkeit zu sorgen.
(Auszug aus dem Programm der FDP zur Europawahl 2024)