Das wollen wir erreichen
Ausbildung von Gynäkologen zum Abbruch sicherstellen!
Wir Freie Demokraten stehen hinter der Möglichkeit von Frauen, einen Schwangerschaftsabbruch nach geltender Rechtslage vorzunehmen. Eine Reform der Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch (§§218, 218a StGB) soll im Wege von sog. fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen mit Gewissensfreiheit für jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten im nächsten Deutschen Bundestag beraten werden. Die derzeitige Versorgungslage ist absolut unzureichend. Daher müssen wir uns mit den politischen Rahmenbedingungen beschäftigen, um eine angemessene Versorgungslage zu gewährleisten. Dazu muss in allen Bundesländern die Ausbildung der Gynäkologinnen und Gynäkologen der Schwangerschaftsabbruch als Teil des Curriculums integriert werden. Wir werden prüfen, wie Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft stärker in die Verantwortung genommen werden können. Allen Frauen soll die Kostenübernahme des Abbruchs ermöglicht werden. Existierende Möglichkeiten medikamentöser Abbruchmethoden sollten Schwangeren u.a. durch Abschaffung der Neun-Wochen-Grenze für medikamentöse Abbrüche besser zugänglich und kenntlich gemacht werden und beispielsweise durch medizinisches Personal und Hebammen begleitet werden können.
(Auszug aus dem Programm der FDP zur Bundestagswahl 2025)