Einheitliche Gebührenordnung schadet Versicherten
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat Union und SPD vor einer Angleichung der Arzthonorare zu Lasten ihrer Beitragszahler gewarnt. Völlig zu Recht, meinen die Freien Demokraten.
Die Unionsparteien müssten bei den Koalitionsverhandlungen mit der SPD die Einheitskasse namens Bürgerversicherung strikt ablehnen. „Eine einheitliche Gebührenordnung wäre nichts anderes“, hofft sie auf Einsicht bei den Verhandlern. Die FDP-Bundestagsabgeordnete ist überzeugt: „Eine Einheitskasse würde den Wettbewerb aushebeln und so den Versicherten schaden.“ Wenn Union und SPD wirklich etwas am Gesundheitssystem verbessern wollten, müssten sie „endlich die Budgetierung bei grundversorgenden Haus- und Fachärzten abschaffen“, erneuert sie die Forderung der FDP.
Garg warnt vor der Zwei-Klassen-Medizin à la SPD
Auch Schleswig-Holsteins Gesundheitsminister Heiner Garg warnt vor der Zwei-Klassen-Medizin à la SPD: „Mit einerseits denen, die sich nur eine staatliche Basisversorgung leisten können und andererseits denen, für die eine kostspielige Zusatzversicherung kein Problem darstellt“. Für ihn sind besonders England und die Niederlande abschreckende Beispiele. „Die dortigen Versicherungssysteme bieten zwangsläufig nur eine Grundversorgung mit eingeschränkten Leistungen der Versichertengemeinschaft“, so Garg. Dort gebe es die sogenannte Zwei-Klassen-Medizin bereits: „Mit langen Wartezeiten als Regelfall, mit Priorisierung in der Form, dass es beispielsweise ab einem bestimmten Alter keine neue Hüfte mehr gibt (wie in England) und über medizinische Leistungen nach Kassenlage und nicht nach medizinischer Indikation entschieden wird.“
Garg entkräftet auch das Argument, dass die medizinische Versorgung in benachteiligten Gebieten durch das SPD-Modell besser werde: „Der Glaube, die Versorgung würde durch ein Einheitshonorar besser, ist schlicht naiv. Wer mal mit Ärzten spricht, weiß, dass der Wille junger Ärzte zur Niederlassung in unterversorgten Bereichen nicht nur von der Vergütung abhängt.“ Da hake es auch an nicht vorhandener Infrastruktur.
Hintergrund
Die SPD beharrt in den Koalitionsverhandlungen auf eine Angleichung der Arzthonorare für Privat- und Kassenpatienten. Gegen eine Vereinheitlichung der Arzthonorare für Kassen- und Privatpatienten bestehen nach Einschätzung von Experten auch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Eine einheitliche Gebührenordnung könnte zudem mit Europarecht kollidieren. Das geht aus einem Gutachten im Auftrag des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Bundesärztekammer (BÄK) hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zudem würden die beabsichtigten Effekte einer einheitlichen Gebührenordnung keinesfalls erreicht. Weder die „Zwei-Klassen-Medizin“ noch die „Zwei-Klassen-Wartezeiten“ oder der Ärztemangel auf dem Land ließen sich so beseitigen, heißt es in dem Gutachten von fünf führenden Gesundheitsökonomen. (ph)