Eine Katastrophe mit Ansage für die Bundesregierung
Die Art, wie Millionen Ruheständler bisher besteuert werden, muss überarbeitet werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden und erstmals konkrete Berechnungsparameter bei der Doppelbesteuerung der Rente festgelegt.
Die Art, wie Millionen Ruheständler bisher besteuert werden, muss überarbeitet werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden und erstmals konkrete Berechnungsparameter bei der Doppelbesteuerung der Rente festgelegt. Mit ihren Vorgaben stellen die Münchner Richter das bisherige Vorgehen des Bundesfinanzministeriums infrage. Das Ministerium hat demnach vielfach zum Nachteil von Ruheständlern und zum Vorteil für den Staat agiert. Vor allem für künftige Rentner ist das Urteil wichtig: Denn nach der geltenden Praxis dürften viele Rentner in den nächsten Jahren zu hoch besteuert werden „Das ist eine Schande“, findet Bettina Stark-Watzinger, FDP-Präsidiumsmitglied und Parlamentarische Geschäftsführerin der FDP-Bundestagsfraktion.
Sie fordert: „Wir sollten eine Beweislastumkehr einführen. Es kann nicht sein, dass Bürger alle Steuerbescheide und Unterlagen ihres gesamten Lebens vorlegen müssen – und von den Finanzämtern unter Druck gesetzt werden. Wir Freie Demokraten fordern deshalb eine Umkehr der Beweislast.“ Die Finanzämter sollten den Bürgern mitteilen, wenn diese doppelt besteuert werden. Jeder einzelne Bürger müsse sich sicher sein können: Mein Fall wird berechnet und ich erfahre, wenn ich betroffen bin.
Christian Dürr, stellvertretender FDP-Faktionsvorsitzender, fordert die Bundesregierung auf, umgehend die Berechnungsgrundlage für die Rentenbesteuerung anzupassen: „Die Urteile des Bundesfinanzhofs sind wegweisend. Sie stellen klar, dass immer mehr Rentner unter einer unzulässigen Doppelbesteuerung leiden werden.“ Die Bundesregierung müsse jetzt umgehend die Berechnungsgrundlage für die Rentenbesteuerung anpassen. Zudem sollte sie über eine grundlegende Reform der Rentenbesteuerung nachdenken, damit eine verfassungswidrige Doppelbesteuerung zukünftig verhindert wird.
Hintergrund zur Doppelbesteuerung
Zur Doppelbesteuerung kommt es, wenn während des Erwerbslebens mehr Rentenbeiträge aus versteuertem Einkommen gezahlt wurden, als man später als steuerfreie Rente herausbekommt. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht 2002 ausdrücklich verboten. Die damalige rot-grüne Bundesregierung hatte daraufhin 2005 das Alterseinkünftegesetz beschlossen. Seither fördert der Staat die Altersvorsorge während des Erwerbslebens mit über die Zeit steigenden Steuerersparnissen. Im Gegenzug wird ein wachsender Anteil der Rente besteuert. Wie hoch dieser Prozentsatz ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab.
Der FDP-Ehrenvorsitzende und Finanzexperte Hermann Otto Solms kritisiert: „Das Finanzministerium rechnet es sich schlicht schön.“ Rund 142.000 Einsprüche gegen Steuerbescheide seien an den Finanzämtern anhängig. „Doch das sind sicher nicht alle. Ich gehe davon aus, dass es in einer stattlichen Zahl von Fällen zu einer Doppelbesteuerung kommt. Und die Rechenweise spielt vor allem für künftige Rentner eine entscheidende Rolle. Das wird Millionen künftiger Senioren betreffen.“
Das sieht auch der FDP-Bundestagsabgeordnete und Obmann im Finanzausschuss des Bundestages, Markus Herbrand, so. „SPD-Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat die bekannten Probleme der Rentenbesteuerung wider besseren Wissens knallhart ignoriert und bekommt jetzt vom obersten Finanzgericht die Quittung“, so Herbrand. „Die Urteile offenbaren, dass die Besteuerung von Rentnern fehlerhaft ist. Eine Katastrophe mit Ansage für die Bundesregierung, die bei dem Thema seit Jahren den Kopf in den Sand gesteckt hat.“ Bundesfinanzminister Scholz habe dieses Problem über viele Jahre schlichtweg ignoriert, „nun bekommt er die Quittung“, meint auch Christian Dürr.
In Folge der Urteile rechnet FDP-Steuerexperte Herbrand mit etlichen Einsprüchen und Gerichtsverfahren: „Die Rentnerinnen und Rentner dürfen nicht bei der Rentenbesteuerung vom Vater Staat zu Unrecht benachteiligt werden. Ich habe daher die BFH-Urteile auf die Tagesordnung des zuständigen Finanzausschusses gesetzt.“
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