Das neue Bürgergeld – Fördern und Fordern. Modern und fair.

kind, flügel
Wir wollen, dass junge Menschen selbstbewusste Piloten des eigenen Lebens werden.

Dafür stehen wir Freie Demokraten:

Für eine moderne, unbürokratische, faire und chancenorientierte Grundsicherung. Mit der von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Bürgergeldreform passen wir das Grundsicherungssystem den aktuellen und künftigen Herausforderungen des Arbeitsmarktes an. Die Reform soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Das Bürgergeld steht für einen Sozialstaat, der Bedürftigkeit auffängt und neue Lebenschancen schafft. Individuelles Ziel muss sein, sich aus der Abhängigkeit von Sozialleistungen zu befreien. Wir Freie Demokraten haben damit wichtige Forderungen einbringen können.

  • Bessere Hinzuverdienstregeln für Erwachsene und Jugendliche
  • Stärkere Förderung von Qualifikationen und Berufsabschlüssen
  • Das Prinzip „Fördern und Fordern“ bleibt erhalten

Was ändert sich durch das Bürgergeld?

Das bisherige Grundsicherungssystem („Hartz IV“) war dringend reformbedürftig. Mit dem Bürgergeld verbessern wir die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Erwachsene oberhalb der Minijob-Grenze. Dafür haben wir Freie Demokraten lange gekämpft. Wir setzen Anreize, damit sich Arbeit und die Ausweitung von Arbeitsstunden lohnt.

Auch Einkünfte aus Minijobs von jungen Erwachsenen in Bedarfsgemeinschaften werden künftig nicht mehr angerechnet. Damit schaffen wir eine leistungsfeindliche Ungerechtigkeit ab. Gleichzeitig wollen wir die Qualifizierung von potenziellen Arbeitskräften stärker fördern. Dadurch schaffen wir eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt und begegnen den Herausforderungen des Arbeits- und Fachkräftemangels.

Wir setzen echte Anreize zu Weiterbildung und Qualifikation. Durch das Bürgergeld kann künftig auch das Nachholen eines Berufsabschlusses gefördert werden – im Hartz-IV-System bisher oft nicht.

Johannes Vogel
Mit dem neuen Bürgergeld schaffen wir mehr Leistungsgerechtigkeit, Arbeitsanreize und Aufstiegschancen unabhängig von der Herkunft.
– Johannes Vogel, Stellvertretender Bundesvorsitzender der Freien Demokraten

Ist das Bürgergeld ein bedingungsloses Grundeinkommen?

Nein. Das Prinzip „Fördern und Fordern“ bleibt bestehen. Wer nicht zu Terminen erscheint oder Mitwirkung verweigert, muss mit einer Leistungsminderung von bis zu 30 Prozent rechnen. Das ist die verfassungsrechtlich maximal zulässige Kürzung.

Es gibt keine sanktionsfreie Zeit. Zu jeder Zeit können Pflichtverletzungen und Meldeversäumnisse sanktioniert werden. Mitwirkungspflichten im Rahmen der eigenen Möglichkeiten sind ein Gebot der Fairness gegenüber denjenigen, die mit ihren Steuerzahlungen unseren Sozialstaat finanzieren.

Das anrechnungsfreie Schonvermögen sind 40.000 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich dieses um 15.000 Euro. Die Karenzzeit beträgt ein Jahr. Damit können sich Leistungsbeziehende voll auf die Jobsuche konzentrieren und müssen nicht ihr gesamtes Erspartes aufbrauchen. Außerdem schützen wir innerhalb und außerhalb der Karenzzeit zielgenau die Altersvorsorge.

Steigt der Regelsatz und wie wird dieser angepasst?

Ja, der Regelsatz steigt zur Einführung des Bürgergeldes um 53 Euro auf 502 Euro. Das ist ein Anstieg von knapp 12 Prozent. Anders als von vielen gefordert, gibt es keine neue Regelsatzberechnung und mehr Umverteilung, sondern eine faire Anpassung an die Teuerungsrate: Die Inflation wird nicht mehr rückwirkend berücksichtigt, sondern vorausschauend. Das verhindert eine zusätzliche Belastung zu den momentan schon stark steigenden Energie- und Lebensmittelpreisen.

Das neue Bürgergeld: Erklärt von Jens Teutrine

Übersicht der Sanktionen im Bürgergeld

Zum 01.01.2023 wird die große Sozialstaatsreform „Bürgergeld“ eingeführt. Damit reformieren wir Hartz-IV und passen das System den Anforderungen des heutigen Arbeitsmarktes an. Zum 1. Juli 2022 trat das sogenannte Sanktionsmoratorium in Kraft und läuft zum 30. Juni 2023 aus. Im Anschluss gelten die im 1. Bürgergeldgesetz festgelegten Regelungen.

Im Jahr 2019 hat das Bundesverfassungsgericht in einem wegweisenden Urteil die Grenzen des Gesetzgebers für eben diese Sanktionen neu geregelt, wodurch der aktuelle Status quo entstand. Der Gesetzgeber darf Leistungsempfängern im Regelfall bei Pflichtverletzungen nur bis zu 30 Prozent des Regelsatzes kürzen. Jede weitere Kürzung greift in die Würde des Menschen ein. In diesem Zusammenhang wurde politisch zwischen den Koalitionspartnern vereinbart, die Sanktionsregelungen auf Basis des Urteils im Rahmen der Bürgergeldreform neu zu regeln.

Bürgergeldempfänger haben grundsätzlich Mitwirkungspflichten, die dem Zweck dienen, wieder in Arbeit zu kommen oder Fähigkeiten zu erlernen, die dabei helfen. Hier manifestiert sich das Grundprinzip „Fördern und Fordern“.

97 Prozent aller Leistungsempfänger kommen mit Sanktionen nicht in Berührung, sondern halten sich an die Regeln. Bei den 3 Prozent, die sich manchmal oder öfter weigern, helfen Sanktionen nachweislich dabei, Mitwirkung zu erwirken und so die Integration in den Arbeitsmarkt zu beschleunigen. Sanktionen sind also notwendige Ultima Ratio. Das Gesetz unterscheidet grob in zwei Sanktionsformen:

a) Meldeversäumnisse: Wer ohne wichtigen Grund nicht zu einem Termin mit dem Jobcenter erscheint, wird sanktioniert. Dies geschieht in der Praxis erst bei mehrfacher Terminverletzung.

b) Sanktionen im Zusammenhang mit weiteren Mitwirkungspflichten: Verweigerung oder Abbruch einer Maßnahme, Verweigerung eine zumutbare Arbeit anzunehmen und Verstöße gegen die Vereinbarungen des Kooperationsplans. Die Sanktion besteht aus unterschiedlichen Formen der Regelsatzkürzung.

Wer Termine ohne wichtigen Grund nicht wahrnimmt (Meldeversäumnis) kann vom Jobcenter mit einer 10 prozentigen Kürzung belegt werden. Passiert das häufiger, addiert sich die Leistungsminderung auf bis zu 30 Prozent.

Bei einer Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld um 20 Prozent. Jeder weitere Verstoß wird mit 30 Prozent geahndet. Die Sanktionsdauer beträgt 3 Monate. Zeigt sich eine Person nachträglich bereit, die Pflicht zu erfüllen, kann eine Sanktion als positiver Anreiz vorzeitig zurückgenommen werden. Außerdem führen wir einen Schlichtungsmechanismus ein, falls Leistungsbezieher gegen aus ihrer Sicht willkürlich erteilte Sanktionen Einspruch einlegen wollen.

Auf Wunsch der Grünen wurde im Koalitionsvertrag eine Vertrauenszeit ausgehandelt. Dies ist kein liberales Herzensprojekt, aber wir fühlen uns dem Koalitionsvertrag verpflichtet. In den ersten 6 Monaten des Bürgergelds sollen die Bezieher beweisen können, dass sie sich an alle Abmachungen halten. In dieser Zeit finden keine Sanktionierungen bei Pflichtverletzungen statt.

Auf Drängen der FDP bleiben allerdings auch in dieser Zeit Meldeversäumnisse mit 10 Prozent sanktionierbar. Das war insbesondere deshalb wichtig, weil wir so immerhin garantieren können, dass es zu keinen Kontaktabbrüchen zwischen Jobcentern und Bürgergeld-Empfängern kommt.

75 Prozent aller Sanktionen sind Meldeversäumnisse. Damit bleibt in der gesamten Zeit des Bürgergelds das Gros an Sanktionen bestehen.

NEIN – das Bürgergeld ist kein bedingungsloses Grundeinkommen. Sanktionen bleiben über die gesamte Zeit des Bürgergelds. Einzig in der Vertrauenszeit werden die Sanktionsregelungen abgemildert, aber auch diese ist keine sanktionsfreie Zeit.

 

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