Beschluss des 66. Ord. Bundesparteitages: Solidaritätszuschlag muss 2019 auslaufen – Weiterführung ist eine Steuererhöhung
Die besonderen Transferleistungen für die östlichen Bundesländer laufen 2019 aus und auch der Länderfinanzausgleich muss bis 2019 neu geregelt werden. Spätestens dann muss auch der Solidaritätszuschlag auslaufen und ersatzlos entfallen.