Briefwahl zur Bundestagswahl 2025

Briefkasten
Möchten auch Sie bequem per Brief an der Bundestagswahl teilnehmen? Auf dieser Seite erfahren Sie, wie die Briefwahl funktioniert – und wie Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen können.

Warum Freie Demokraten wählen?

Als Freie Demokraten kämpfen wir für Vielfalt, Toleranz und Weltoffenheit. Gegen Rassismus, Ausgrenzung und Diskriminierung.

Wir setzen auf Gründer- und Unternehmergeist — nicht auf Bürokratie und Bevormundung. Wir setzen auf Nachhaltigkeit durch Innovation - nicht durch Verbote. Wir wollen, dass Deutschland weltspitze ist bei Bildung und Digitalisierung — nicht bei Steuer- und Abgabenlast. Wir setzen auf einen handlungsfähigen Staat — nicht einen, der sich verzettelt. Wir wollen eine starke Wirtschaft für sichere Arbeitsplätze und Wohlstand für alle.

Die vor uns liegenden Herausforderungen sind groß. Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung. Jede Stimme zählt. Deswegen: Freie Demokraten wählen

Wie funktioniert die Briefwahl zur Bundestagswahl 2025?

So funktioniert die Briefwahl
  1. Wahlbenachrichtigung erhalten: Etwa sechs bis vier Wochen vor der Bundestagswahl erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung per Post.
  2. Briefwahl beantragen: Für die Briefwahl ist ein Antrag zu stellen. Den Antrag finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung: Kreuzen Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung an, dass Sie per Brief wählen möchten. Die Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich bei Ihrer Gemeinde abgeben oder in einem frankierten Umschlag in den nächsten Briefkasten stecken. Die Beantragung kann auch per E-Mail oder Fax erfolgen. In manchen Gemeinden können Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch über ein Online-Formular beantragen.
  3. Briefwahlunterlagen erhalten und ausfüllen: Ihre Briefwahlunterlagen erhalten Sie nach einigen Tagen per Post. Dieser Brief enthält ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, den Wahlschein, einen blauen Stimmzettelwahlumschlag für den ausgefüllten Stimmzettel und den roten Wahlbriefumschlag. Kreuzen Sie Ihre Wahl persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel an. Anschließend legen Sie den Stimmzettel in den blauen Umschlag (sogenannter „Stimmzettelumschlag“) und kleben diesen zu. Unterschreiben Sie die auf dem Wahlschein befindliche „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ und versehen Sie diese mit Datum. Legen Sie den Wahlschein gemeinsam mit dem blauen Umschlag in den roten Wahlbriefumschlag. Den roten Umschlag dann ebenfalls zukleben.
  4. Wahlbrief versenden: Innerhalb Deutschlands können Sie den zugeklebten roten Briefumschlag unfrankiert per Post verschicken oder an der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben. 

Wie kann ich die Briefwahl für die Bundestagswahl 2025 beantragen?

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung bereits per Post erhalten haben, können Sie einfach den Vordruck zur Beantragung der Briefwahl auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte ausfüllen und kostenlos an Ihr Wahlamt zurücksenden. 

Wenn Sie noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder sie verlegt haben: Kein Problem! Die Wahlunterlagen werden nicht zentral, sondern von jeder Gemeinde einzeln verschickt. Deshalb kann der Zeitpunkt bundesweit abweichen. Bis Anfang Februar 2025 sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Aufgrund der bei einer vorgezogenen Neuwahl abgekürzten Fristen ist schon jetzt absehbar, dass sich der Zeitraum für die Briefwahl entsprechend verkürzen wird. Voraussichtlich wird die Ausgabe der Briefwahlunterlagen in einigen Bundesländern erst zwei bis drei Wochen vor der Wahl möglich sein.

Tatsächlich brauchen Sie aber gar nicht abzuwarten, bis die Wahlbenachrichtigungskarte eingetroffen ist. Sie können Ihre Briefwahlunterlagen entweder persönlich im Wahlamt – meistens im Rathaus der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes – abholen oder schriftlich beantragen. Unser Tipp zur Briefwahl: Wenn Sie ohnehin im Wahlamt sind, um die Unterlagen abzuholen, können Sie auch direkt vor Ort wählen.

Noch ein Hinweis: Falls Sie die Briefwahl schon vorab schriftlich beantragen möchten, müssen Sie den entsprechenden Antrag ausreichend frankieren. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt. 

Wichtig: Eine telefonische Beantragung der Briefwahl ist nicht möglich.

Bis wann kann ich die Briefwahl für die Bundestagswahl 2025 beantragen?

uhr

Die Briefwahlunterlagen können bereits beantragt werden. Grundsätzlich sollten Sie den Antrag für einen Briefwahlschein so früh wie möglich stellen. Den Erhalt der Wahlbenachrichtigung müssen sie nicht zwangsläufig abwarten.

Bis wann sollte ich den Wahlbrief abschicken?

Die Bundeswahlleiterin weist darauf hin, dass Wahlbriefe spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr vorliegen müssen, weil dann die Auszählung der Stimmen beginnt. Um ganz sicher zu gehen, dass der Umschlag rechtzeitig ankommt und Ihre Stimme per Briefwahl gezählt wird, sollten Sie den Wahlbrief spätestens drei Werktage vor dem Wahltag absenden (also am 20. Februar 2024) — oder Sie bringen ihn im Rahmen der Öffnungszeiten Ihres Wahlamts rechtzeitig vor der Wahl persönlich vorbei. 

Kann ich die Briefwahl zur Bundestagswahl 2025 auch online beantragen?

Ja. Sie können die Briefwahlunterlagen nicht nur schriftlich per Post bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes, sondern auch per E-Mail oder Fax und in manchen Gemeinden über ein Online-Formular beantragen. Wenn Sie die Unterlagen online beantragen wollen, müssen Sie in jedem Fall folgende Angaben machen: Familienname, Vorname(n), Geburtstag und Wohnanschrift.

Wichtig: Ein telefonischer Antrag zur Briefwahl ist nicht möglich.

Muss ich einen Grund für die Briefwahl angeben?

Nein, Sie müssen keinen Grund angeben, warum Sie lieber per Brief und nicht am Wahlsonntag im Wahllokal wählen möchten. 

Darf jemand anderes für mich Briefwahl beantragen?

Ja, allerdings benötigt diese Person eine von Ihnen ausgefüllte, schriftliche Vollmacht. 

Muss der Wahlbrief frankiert sein?

Für Wählerinnen und Wähler innerhalb Deutschlands ist die Briefwahl portofrei. Wird der Wahlbrief jedoch aus dem Ausland verschickt, muss er ausreichend frankiert sein. Die Kosten trägt in diesem Fall die Absenderin bzw. der Absender. 

Kann ich auch aus dem Ausland per Briefwahl wählen?

Deutsche im Ausland

Die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist auch aus dem Ausland möglich. Den Wahlbrief müssen Sie den Wahlbrief dann allerdings ausreichend frankieren und rechtzeitig abschicken, damit er spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegt. Die Bundeswahlleiterin empfiehlt, Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden. Dazu benötigen Sie einen Luftpostaufkleber (Priority/Prioritaire), den Sie unter anderem im Internet finden.

Kann ich als Deutsche/r im Ausland ohne gemeldeten Wohnsitz in Deutschland per Briefwahl wählen?

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind (sogenannte Auslandsdeutsche), können sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Dazu müssen Sie vor jeder Bundestagswahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl, also am 1. Februar 2025, bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden. 

Das Antragsformular auf Eintragung ins Wählerverzeichnis können Sie sich hier herunterladen und am PC ausfüllen. Antragsvordrucke sind zudem bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland, den Kreiswahlleitern in der Bundesrepublik Deutschland sowie bei der Bundeswahlleiterin oder über das Kontaktformular des Büros der Bundeswahlleiterin erhältlich. Den ausgefüllten Antrag senden Sie dann in der Regel an die Gemeinde, in der Sie vor ihrem Fortzug gemeldet waren. Ausführliche Informationen zur Briefwahl als Deutsche/r im Ausland ohne gemeldeten Wohnsitz in Deutschland finden Sie rechtzeitig auf der Website der Bundeswahlleiterin.

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