Antragsbuch für den 75. Ordentlichen Bundesparteitag

BFA Kultur

Umgang mit Kolonialer Raubkunst

Umgang mit kolonialer Raubkunst

Kunst und Kultur sind gemeinschaftsbildend. Die in einer Zeit und einer Gesellschaft geschaffenen Kunstschätze und Kulturgüter sind Ausdruck ihrer Identität. Im Zuge der Kolonialisierung sind solche identitätsstiftenden Kulturgüter aus den kolonisierten Gebieten entnommen worden. Die Recherche und mögliche Rückgabe geraubter Kunstschätze und Kulturgüter ist nur ein kleiner Schritt, um das von den europäischen Kolonialmächten verursachte Unrecht aufzuarbeiten. Dies kann Vertrauen schaffen und eine Grundlage für langfristige außenpolitische Partnerschaften auf Augenhöhe bilden.

Wir Freie Demokraten setzen uns ein für einen offenen und kritischen Diskurs des kolonialen und postkolonialen Erbes. Deutsche Museen müssen bei der Provenienzforschung zu belasteten Objekten unterstützt und deren Ergebnisse öffentlich gemacht werden. Vorbild hierfür kann das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste sein. Sofern dies von den Herkunftsländern und -gemeinschaften gewünscht wird, ist koloniale Raubkunst auf rechtsstaatlicher Basis und aufgrund belastbarer wissenschaftlicher Einschätzungen zurückzugeben.

Wir möchten Museen, die außereuropäische Kulturen zeigen, stärken. Die Sammlungen können ausgebaut werden durch Verzicht auf Rückgabe durch die Herkunftsländer, An- oder Rückkäufe, Dauerleihverträge oder Rotation. Zusammenarbeit bei wissenschaftlicher Aufarbeitung, Restaurierung und Pflege mit den Herkunftsländern soll gefördert werden. 


Begründung:

Erfolgt mündlich.

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