Antragsbuch für den 75. Ordentlichen Bundesparteitag

LV Hessen

Sustainable Finance – Klarheit und Vergleichbarkeit schaffen – Verpflichtende EU-Sozialtaxonomie ablehnen

Sustainable Finance – Klarheit und Vergleichbarkeit schaffen – Verpflichtende EU-Sozialtaxonomie ablehnen

Die FDP begrüßt im Grundsatz das Streben der EU-Kommission zu mehr Nachhaltigkeit in der Wirtschaft und das Fördern der europäischen Harmonisierung von Standards für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Einheitliche Definitionen und Standards können die Transparenz und Vergleichbarkeit auf Märkten verbessern und somit zum besseren Funktionieren von Marktmechanismen beitragen.

Wir erkennen den Versuch an, im Kampf gegen den Klimawandel bestimmte große Unternehmen zur Offenlegung der ökologischen Nachhaltigkeit im Rahmen der nicht-finanziellen Berichterstattung zu verpflichten, was derzeit durch Art. 8 der Taxonomie-Verordnung gefordert wird. Dadurch sollen marktliche Anreize zu mehr ökologischer Nachhaltigkeit gesetzt werden. Ob dieses Ziel erreicht wird, wie die offenen Fragen der Umsetzung beantwortet werden können und welche Nebenwirkungen entstehen, wird zu beobachten sein.

Eine Ausweitung der Offenlegung auf soziale Nachhaltigkeit basierend auf einer komplexen Sozialtaxonomie lehnen wir jedoch ab. Anders als bei der ökologischen Dimension besteht hier keine vergleichbare Dringlichkeit (sh. SDG 11). Außerdem sind bei sozialen Themen noch weit höhere Komplexität und Strittigkeit sowie zahlreiche Zielkonflikte zu erwarten als im Bereich des Klimaschutzes. Die Rechtfertigung, die finanziellen und organisatorischen Aufwände in der nicht-finanziellen Berichterstattung zu erweitern, ist nicht gegeben.

Im Umgang mit einer Sozialtaxonomie sollte daher folgendes sichergestellt werden:

  • Eine Sozialtaxonomie darf nicht zu einer Ausweitung der verpflichtenden nicht-finanziellen Berichterstattung und damit verbundenen zusätzlichen Aufwänden im Melde- und Berichtswesen führen.

  • Eine Sozialtaxonomie kann als Standard für spezifisch soziale Investitionen genutzt werden und analog des „EU Green Bond Standards“ als Grundlage für einen „EU Social Bond Standard“ genutzt werden. Außer für ein zusätzliches freiwilliges EU-Label, darf daraus jedoch keine Verpflichtung zur Nutzung der Sozialtaxonomie entstehen.

  • Die Sozialtaxonomie darf nicht zur zusätzlichen Verkomplizierung der bestehenden Taxonomie-Verordnung beitragen, mit der die ökologische Nachhaltigkeit geregelt wird. Insbesondere darf die Sozialtaxonomie keine zusätzlichen Anforderungen an die Berichterstattung und die Offenlegung für ökologische Aspekte mit sich bringen.

  • Ferner muss sichergestellt werden, dass Bestrebungen unter der Sozialtaxonomie nicht konträr zu anderen Zielen der EU laufen. Dies gilt insbesondere, aber ohne darauf beschränkt zu sein, für Fragestellungen der Währungs-, Wirtschafts-, Handels- und Verteidigungspolitik.

Begründung:

Erfolgt mündlich.

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