Antragsbuch für den 75. Ordentlichen Bundesparteitag

BV Ostwestfalen-Lippe

Sonderumlage der Bundespartei zurücknehmen

Sonderumlage der Bundespartei zurücknehmen

Der FDP-Bundesparteitag spricht sich für vollständige Rücknahme der auf dem Bundesparteitag 2018 beschlossenen Sonderumlage aus. Der Bundesvorstand wird aufgefordert, dem nächsten Bundesparteitag einen entsprechenden Satzungsänderungsantrag vorzulegen.


Begründung:

Auf dem Bundesparteitag der FDP 2015 wurde eine Satzungsänderung beschlossen, nach dem bis 2017 zeitlich befristet ein Sonderbeitrag von € 25/Mitglied und Jahr erhoben werden sollte. Die Verwendung sollte "Zur Finanzierung besonderer Aktivitäten oder Kampagnen der Partei, zeitlich befristet und der Höhe nach begrenzt durch den Bundesparteitag beschlossen werden" und bezog sich auf Landes- und Kommunalwahlkämpfe. Das Geld sollte dabei insbesondere den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz zugutekommen.

Der Bundesparteitag 2017 hatte dann den Bundesvorstand beauftragt, eine Fortsetzung der Sonderumlage für Kampagnen – auch Solidarfonds genannt – zu prüfen. Auf mehreren Konferenzen der Landesschatzmeister und einer gemeinsamen Konferenz der Landesvorsitzenden und -schatzmeister wurde daraufhin beschlossen, die Befristung aufzuheben und eine unbefristete Sonderumlage einzuführen.

Auf Bundesparteitag 2018 erfolgte dann dahingehend eine erneute Satzungsänderung, dass die beitragserhebenden Gliederungen weiterhin und nun zeitlich unbegrenzt eine zweckgebundene Sonderumlage in Höhe von € 20/Mitglied und Jahr in einen Solidarfonds einzahlen sollen, der für die zentrale Kampagnenführung der Gesamtpartei bei Kommunal- und Landtagswahlen - nicht jedoch für bundesweite Wahlen –verwendet werden darf. Die Sonderumlage wird nun jährlich zum 30. Juni fällig und wurde erstmals 2018 entrichtet.

Die Sonderumlage entzieht den Gliederungen notwendige Einnahmen für ihre Wahlkämpfe vor Ort. Dies schwächt die kommunale Basis der FDP. Daher sollte die Umlage wieder gestrichen werden.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

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