BFA Wirtschaft und Mittelstand
Soloselbständigen und KMU den gesetzlich auferlegten Zeitaufwand und Fremdkosten vergüten!
Soloselbständigen und KMU den gesetzlich auferlegten Zeitaufwand und Fremdkosten vergüten!
- Wir Freie Demokraten fordern, die ausufernde Bürokratie im Allgemeinen sowie insbesondere alle Dokumentations- und Berichtspflichten, insbesondere im Rahmen der Taxonomie und des Lieferkettengesetzes, auf EU- und nationaler Ebene deutlich zu reduzieren. Entsprechend dem Verursacherprinzip sind, ab dem 1. Januar 2024, allen Unternehmen mit weniger als 1.250 Beschäftigten der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die anfallenden Bearbeitungszeiten, beispielsweise durch eine jeweils angemessene Aufwandspauschale/Fallpauschale, zu vergüten sowie interne und externe Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen, steuerneutral zu erstatten. Dies gilt für alle Vorschriften die auf EU-weiter und nationaler Ebene erlassen wurden und von deutschen Unternehmen oder Unternehmerinnen und Unternehmern zu erfüllen sind.
- Hierzu zählen auch die Zeiten für verpflichtende Schulungsmaßnahmen sowie verpflichtende Beratungskosten, die der Erfüllung von Dokumentations- und Berichtspflichten dienen. Erforderliche Dienstleistungen Dritter sind, analog der Kostenübernahme für Energieberater, von der KfW oder einer vergleichbaren Einrichtung der öffentlichen Hand zu übernehmen.
- Anderslautende gesetzliche Regelungen und Vorschriften, die die Unternehmen grundsätzlich zur kostenfreien bzw. unentgeltlichen Mitwirkung und Erstellung von Dokumentationen und Berichten verpflichten, sind entsprechend aufzuheben oder anzupassen.
Begründung:
Wer eine ausufernde Bürokratie stoppen will, muss die Verursacher der Kosten, die auf Seiten der Unternehmerinnen, Unternehmern beziehungsweise Unternehmen entstehen, entsprechend dem Grundsatz „Keine Leistung ohne Gegenleistung“ zur Kasse bitten können. Dies gilt insbesondere dann, wenn es darum geht Nachweise über Tätigkeiten zu erstellen, die bereits der Fürsorgepflicht der Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmern unterliegen oder die unter die allgemeine unternehmerische Verantwortung fallen. Daran hat bereits heute jeder Arbeitgeber und jedes Unternehmen ein ureigenes Interesse, dies nach eigenem Ermessen zu dokumentieren und nachzuweisen, ohne dass es dazu weiterer detaillierter gesetzlicher Vorgaben bedarf.
Für uns Freie Demokraten gilt: Jede erbrachte Leistung muss fair vergütet werden!
Es kann nicht weiter hingenommen werden, dass insbesondere Soloselbständige und Kleinstunternehmer in eine Selbstausbeutung, mit immer neuen Dokumentations- und Berichtspflichten bis hin in die Insolvenz, genötigt werden, während von Sozialverbänden und bestimmten Parteien für abhängig Beschäftigte ein Mindestlohn von 12,41 Euro und mehr pro Stunde gefordert wird.
Selbst für jeden Einfamilienhausbesitzer ist es selbstverständlich, dass sein Energieberater letztendlich direkt von der KfW bezahlt wird. Gleiches könnte auch für alle anderen Fälle gelten, bei denen Berater zur Erfüllung der gesetzlichen Dokumentations- und Berichtspflichten hinzugezogen werden.
Selbst jeder Landwirt erhält, wie unlängst argumentiert, Subventionen, um damit den eigenen Bürokratieaufwand zu kompensieren. Vor diesem Hintergrund dürfen auch alle anderen Unternehmerinnen, Unternehmern und Unternehmen, vom Soloselbstständigen bis hin zum mittelständischen Unternehmen (KMU), eine Gleichbehandlung erwarten!
Bürokratie ist ein Inflationstreiber und gefährdet den Wettbewerb auf allen Ebenen!
Unternehmen müssen zur Kompensation der gestiegenen Bürokratiekosten versuchen, die erzeugten Produkte und erbrachten Dienstleistungen mit entsprechenden Preisaufschlägen anzubieten. Der benötigte Preisaufschlag für Waren und Dienstleistungen ist dabei umso höher, je kleiner das Unternehmen ist. Wird jedoch ein höherer Preisaufschlag vom Markt akzeptiert, dann profitieren hiervon insbesondere große Unternehmen, deren Kosten unterproportional gegenüber ihren wirtschaftlich kleineren und schwächeren Wettbewerbern gestiegen sind. In diesem Fällen fördert Bürokratie auch inflatorische Tendenzen.
Große Unternehmen mit mehr als 1.250 Beschäftigten sind eher in der Lage, die zusätzlichen Bürokratiekosten durch einen vergleichsweise geringen Preisaufschlag auf ihre Dienstleistungen und Produkte an ihre Kunden weiterzugeben. Dies verschafft ihnen jedoch ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile gegenüber allen kleinen und mittelständischen Mitbewerbern im Markt, die nicht über eine vergleichbar hohe Mitarbeiteranzahl verfügen und deshalb Schwierigkeiten haben, diese Auflagen personell abzudecken.
Es ist deshalb ein Fehler, bei allen Gesetzesvorlagen, die zu einem höheren Bürokratieaufwand führen, nur die großen Wirtschaftsverbände um ihre Stellungnahme zu bitten, während insbesondere die kleinen Unternehmen keine Lobby haben.
Dies ist beispielsweise auch ein Grund, warum bestimmte Wirtschaftsverbände zunächst keine Bedenken bei der Anhörung zu neuen Auflagen äußern. Andererseits fehlen ihnen im zweiten Schritt dann zunehmend die kleineren Unternehmen als Zulieferer oder Dienstleister, die sich aus wirtschaftlichen Überlegungen vom Markt verabschieden mussten. Infolgedessen sind große Unternehmen langfristig gezwungen, ihre Spezialisierung aufzugeben und mehr in der Breite zu wachsen.
Darüber hinaus führen die zum Teil divergierenden Umsetzungsmodalitäten der Dokumentations- und Berichtspflichten innerhalb und erst recht außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten nicht nur zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Unternehmen gleicher, sondern insbesondere auch zwischen allen Unternehmen unterschiedlicher Größenklassen.
Das vorrangige Ziel, Bürokratie drastisch zu reduzieren, kann nach unserer Auffassung erst dann erreicht werden, wenn die Kostenverursacher auch die Kosten erstatten müssen. Das daraus (HOFFENTLICH) entstehende Kostenbewusstsein zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben wird auch dazu führen, dass die Gesetzgeber auch (digitale) Lösungen zur Erfüllung der Dokumentations-und Berichtspflichten auf EU- Bundes- und Länderebene entwickeln lassen und kostenlos zur Verfügung stellen.
Nur so lässt sich einer ausufernden Bürokratie noch effektiv Einhalt gebieten.
Weitere Begründung erfolgt mündlich.