BFA Digitale Agenda, Internet und Medien
Schaffung eines KI-Bürgerassistenten
Schaffung eines KI-Bürgerassistenten
Wir Freie Demokraten fordern die Einführung eines KI-Bürgerassistenten zur Unterstützung der Bürger in allen Belangen digitaler Behördengänge. Der Assistent soll Bürgerinnen und Bürgern den Zugriff auf Verwaltungsleistungen auf mehrere Arten erleichtern und so Zugangshürden zu digitalen Behördenstrukturen beheben. Der Assistent soll dabei besonders auf die Belange von Menschen mit Behinderung Rücksicht nehmen.
Das Training des Assistenten soll im ersten Schritt auf den durch die Bundesministerien und den ihnen unterstellten Bundesbehörden herausgegebenen Formularen und Antragsblättern erfolgen. Zusätzlich soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Bundesländer durch Abruf eines Rahmenvertrags Ländermodule zur Ergänzung des Assistenten für ihre Leistungen erstellen können. Den Ländern soll überlassen werden, einen solchen Rahmenvertrag für ihre Kommunen zu schließen.
Wir Freie Demokraten möchten, dass der KI-Assistent die Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützt, das korrekte Portal und Formular für ihr Anliegen zu finden, dass er sie bei der Befüllung dieser Formulare unterstützt, essenzielle Inhalte von Verwaltungsauftritten zusammenfasst und eine Dolmetscherfunktion in mehreren in Deutschland gängigen Sprachen beinhaltet. Des Weiteren sollen die durch die Nutzung des Assistenten entstehenden Meta-Daten genutzt werden, um die Optimierung von Verwaltungsprozessen zu erleichtern.
Begründung:
Die Stadt Heidelberg testet seit einiger Zeit einen KI-Chatbot namens Lumi, welchen die Stadt in Zusammenarbeit mit der dort ansässigen Firma Aleph Alpha erstellt hat. Manfred Leutz, Leiter des Amts für Digitales und Informationsverarbeitung der Stadt Heidelberg, erklärt dazu: „Die Digitalisierung bietet viele Chancen, das Leben der Bürgerinnen und Bürgern einfacher und die Stadtverwaltung effizienter zu machen.“
Da eine dezentrale Entwicklung mehrerer Assistenten aufgrund von Parallelentwicklung zu erhöhten Kosten führen wird, die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungsebenen durch Kompatibilitätseinschränkungen erschwert wird und dadurch und durch eventuell erforderliche Mehrfacheingaben der Nutzer das Potenzial für Nutzerattraktivität nicht vollständig genutzt wird, erfordert es hier einer zentralen Entwicklung durch Bund und Länder.
Die vorgeschlagene Strukturierung des Vorhabens ermöglicht die Verteilung der Kosten nach dem Subsidiaritätsprinzip und erlaubt zielgerichtete Förderung durch die Länder in ihrem Aufgabenbereich. Die gelisteten Fähigkeiten stellen aus unserer Sicht die Kernkompetenzen des Systems dar, können aber bei Bedarf auch durch zusätzliche Fähigkeiten erweitert werden.