Antragsbuch für den 75. Ordentlichen Bundesparteitag

BV Düsseldorf

Für mehr Schulautonomie bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung im Startchancen-Programm

Für mehr Schulautonomie bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung im Startchancen-Programm

Die Stärkung der Schulautonomie ist liberal. Deshalb sollte das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie die FDP-Bundestagsfraktion weiterhin darauf hinwirken, den im Startchancen-Programm geplanten Anteil des „Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung“ von bislang einem Drittel auf mindestens 50 Prozent zu erhöhen, die den Schulen zur freien Verfügung überlassen werden. Hierdurch würde eine gleichwertige Verteilung zwischen Einzelschule und Schulverwaltung erreicht.


Begründung:

Im Sinne einer liberalen Schulpolitik, wo Werte wie Selbstbestimmung und Autonomie einen hohen Stellenwert genießen sollten, müsste die Eigenverantwortlichkeit der Schulen noch gewichtiger sein. Damit die Praxisnähe des Startchancen-Programms noch besser zum Tragen kommt, sollten die entsprechenden Schulen in die Lage versetzt werden, ein höheres Budget zu verantworten.

Das Startchancen-Programm des Bundesbildungsministeriums verfolgt das Ziel, „die Leistungsfähigkeit des Bildungssystems in Deutschland nachhaltig zu verbessern, die Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu erhöhen und den noch immer starken Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen.“[1] Mit diesem Programm will das FDP geführte Ministerium den aus den Jahren von 2017 bis 2022 aus der nordrhein-westfälischen Schulpolitik verfolgten Ansatz der Talentschulen[2] auf das gesamte Bundesgebiet ausweiten und mit einem deutlich höheren Budget nochmals intensivieren.

Pro Jahr sollen insgesamt 2 Mrd. Euro in das Programm fließen (getragen jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern). Die Laufzeit beträgt 10 Jahre und 4000 allgemeinbildende Schulen sollen unterstützt werden.

Beim Startchancen-Programm handelt es sich um ein drei Säulen-Modell.[3] So beinhaltet die zweite Säule ein „Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung“, um „Spielräume für diejenigen zu eröffnen, die vor Ort Verantwortung tragen und das miteinander an der Schule jeden Tag aufs Neue gestalten. Hierbei geht es um eine deutliche Stärkung der Schulautonomie.“[4]

Diese Ausrichtung des Startchancen-Programms ist richtig und wichtig und wegweisend für die deutsche Schulpolitik insgesamt. Insbesondere die Schulautonomie soll mit diesem Programm vorangetrieben werden.[5] Denn die Schulen vor Ort wissen am besten, wie sie die ihnen zur Verfügung gestellten Mitteln für eine bessere und auf mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit ausgerichtete Unterrichtsgestaltung verwenden können.

Nun ist aber geplant, die Verteilung der Mittel an die jeweiligen Schulen aus dem „Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung“ (Säule 2) auf ein Drittel zu begrenzen, also Mittel, die den Schulen eigenverantwortlich wirklich zur freien Verfügung und Verwendung stehen werden. Der weitaus größere Anteil, nämlich zwei Drittel des Budgets, soll aus einem zwischen Bund und den Ländern unter Hinzuziehung der Erfahrungen aus den Ländern und wissenschaftlicher Expertise ausgearbeiteten Leitfaden und den daraus empfohlenen Maßnahmen verwendet werden. Diese empfohlenen Maßnahmen sollen dann in den Schulen praktisch umgesetzt werden.

Die Kompetenzen von Bundes- und Landesbürokratien, auch unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten und wissenschaftlicher Expertise, können die Praxisnähe der Schulen im hauseigenen Betrieb der Schul- und Unterrichtsentwicklung nicht annährend erreichen. Deshalb sollte der Anteil der Schulen an der Eigenverantwortung des „Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung“ auf mindestens 50 Prozent angehoben werden.[6]

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

[1] Eckpunktepapier zum Startchancen-Programm. Ergebnis der gemeinsamen Verhandlungsgruppe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Länder vom 20.09.2023, in: www.bmbf.de, S.1

[2] Ein Programm, das von der ehemaligen Schwarz-Gelben Landesregierung (2017-2022) ins Leben gerufen wurde, womit eine bestimmte Anzahl von Schulen unterstützt wurde, um den Lernerfolg von sozialer Herkunft zu entkoppeln. Gefördert wurden hierbei Schulstandorte mit besonderen Herausforderungen.

[3] Die erste Säule umfasst ein „Investitionsprogramm für eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung“ (Schulinfrastruktur, Ausstattung etc.), die zweite Säule beinhaltet ein „Chancenbudget für bedarfsgerechte Lösungen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung“ (Schulprofil, Unterrichtsgestaltung, Lerninhalte, Lehrerfortbildung etc.) und die dritte Säule „Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams“ (Schulsozialarbeit, pädagogische Fachkräfte, Berufseinstiegsbegleitung etc.).

[4] Siehe Eckpunktepapier, S. 4 ff.

[5] Eine zentrale bildungspolitische Forderung aus dem Bundeswahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2021, Kapitel: Autonomie der Schulen stärken - mehr pädagogische, personelle und finanzielle Freiheiten.

[6] Zur Erläuterung: Jede Schule wird durch das Startchancen-Programm ein zusätzliches Budget von ca. 500.000 Euro pro Jahr erhalten, aufgeteilt auf drei Programm-Säulen. Für die Programm-Säule 2 ist ein Budget von rund 150.000 Euro geplant. Die bisherige Planung sieht dann vor, dass eine Startchancen-Schule ca. 50.000 Euro für die Schul- und Unterrichtsentwicklung eigenverantwortlich investieren kann. Der Rest des Budgets obliegt der Investitionstätigkeit der jeweiligen Landesbehörde, wohlgemerkt in Abstimmung und Absprache mit der entsprechenden Startchancen-Schule.

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