BFA Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Fernwärme: transparent und fair im Interesse der Verbraucher
Fernwärme: transparent und fair im Interesse der Verbraucher
Wir Freie Demokraten setzen uns für eine wirksame Marktüberwachung und eine Preisaufsicht bei den Fernwärmeanbietern ein, wie dies etwa bei den Übertragungsnetzbetreibern üblich ist. Es ist dabei unerheblich, ob die Netze von privaten Anbietern oder von kommunalen Anbietern betrieben werden. Die Marktüberwachung kann bei der Bundesnetzagentur oder den Landeskartellbehörden angesiedelt werden.
Wir bestehen darauf, dass auf Grundlage der neuen kommunalen Wärmeplanung keine neuen Anschluss- und Benutzungszwänge erlassen werden.
Wir setzen uns dafür ein, dass Drittanbieter Zugang zur Einspeisung in Fernwärmenetze bekommen, wie dies bisher nur in Berlin möglich ist.
Begründung:
Anders als der Strom- oder der Gasmarkt unterliegt die Fernwärme nicht der Regulierung der Bundesnetzagentur. Dabei ist der Fernwärmemarkt in seiner Charakteristik ein natürliches Monopol. Wettbewerb ist nicht vorhanden und es gibt auch keine Ideen Wettbewerb zu schaffen. Der Fernwärmemarkt ist eines der letzten unregulierten Monopole. Derzeit sind die Anbieter nur verpflichtet, ihre Preisänderungen über Preisänderungsklauseln (§24 Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVNGernwärmeV)) darzulegen. Die Klauseln beziehen sich auf Marktentwicklung und deren Anpassungsfaktoren können zudem frei gewählt werden, nicht jedoch auf die tatsächlich bei dem Anbieter anfallenden Kosten. Die Anbieter haben große Freiheitsgrade beim Preis - die Verbraucher haben keine Möglichkeit auszuweichen. Nach der Diskussion rund um das GEG sollten die Verbraucher nicht weiter verunsichert werden.
Derzeit werden etwa 14% der Wohnungen mit Fernwärme beheizt. Durch die verpflichtende kommunale Wärmeplanung ist von einem steigenden Anteil auszugehen. Berlin ist das einzige Land, in dem verschiedene Anbieter Wärme (etwa Industrieabwärme) einspeisen können. Diese Regel sollte bundesweit übernommen werden. Kontrahierungszwang in Form von Anschluss- und Benutzungszwang besteht teilweise. Die Gemeindeordnung/Kommunalverfassung setzt den Rahmen und Kommunen erlassen diesen dann.
Darüber hinaus kann eine Anschluss- und Benutzungszwang auch via Planungsrecht erlassen werden. Ferner stellen Gasversorger ihre Gaslieferungen dann ein, wenn ein Teil ihrer Kunden in einem Straßenzug oder Versorgungsgebiet zur Fernwärme wechseln, so daß deren Kunden keine Wahl bleibt, als ebenfalls zur Fernwärme zu wechseln.“
Quellen
1. https://rp-online.de/wirtschaft/geld-und-leben/natuerliches-monopol-bei-der-fernwaerme-ist-schlecht-fuer-verbraucher_aid-93257009
2. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ruf-nach-kartellamt-preise-fuer-fernwaerme-alarmieren-die-politik/28822686.html