Antragsbuch für den 75. Ordentlichen Bundesparteitag

BFA Gesundheit

Ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege aus der Praxis für die Praxis

Ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege aus der Praxis für die Praxis

Der Bundesparteitag möge beschließen, dass folgende Anpassung hinsichtlich der Organisation und Leitung des, im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz – PUEG vorgesehenen und im Digital-Gesetz weiter spezifizierten, Kompetenzzentrums für Digitalisierung in der Pflege vorgenommen werden, um den Erfolg des Kompetenzzentrums sicher zu stellen: 

  1. 1. Analog zu der Entwicklung bei der gematik, das Kompetenzzentrum direkt vollumfänglich dem Bundesministerium für Gesundheit zu unterstellen.

  2. 2. Eine angemessene Anzahl von Mitarbeiter/-innen, die fachlich qualifiziert sind, Erfahrungsexpertise besitzen oder aus der Pflege nahen Wissenschaft stammen bzw. von dort entsandt sind, in die Personalplanung mit aufzunehmen.

  3. 3. Fokusgruppen von Pflegepatienten/-innen und ihrer Angehörigen verpflichtend in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen.

Begründung:

In PUEG soll mittels des §125b SGBV XI beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege zusammen mit einem entsprechenden Beirat neu eingerichtet werden. Die Aufgaben des Kompetenzzentrums umfassen u.a. die Entwicklung von konkreten Digitalisierungsempfehlungen insbesondere für Leistungserbringer, Pflegekassen, den für die Wahrnehmung der Interessen der Industrie maßgeblichen Bundesverbänden aus dem Bereich der Informationstechnologie im Gesundheitswesen und in der Pflege sowie für Pflegeberatungsstellen, mit dem Ziel der Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Langzeitpflege. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen bestimmt Ziele, Inhalte, Planung und Durchführung des Kompetenzzentrums im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit und im Benehmen mit den verschiedenen Verbänden und Trägervereinigungen auf Bundes- und Landesebene sowie dem Deutschen Pflegerat und der Gesellschaft für Telematik. Somit ist der Spitzenverband der Pflegekassen alleiniger Verantwortlicher für die Kerntätigkeiten des Kompetenzzentrums, mit lediglich einem Veto für das Bundesgesundheitsministerium.

Die Ergebnisse und Erfahrungen mit den Aufbaustrukturen im Zusammenhang der Gesellschaft für Telematik (gematik) haben gezeigt, dass die für die Entwicklung konkreter Digitalisierungsempfehlungen notwendige Orientierung an den Nutzer/-innen, die direkte Involvierung dieser, ihre fachliche Qualifikation sowie Praxisnähe für erfolgreiche Digitalisierungsempfehlungen unerlässlich sind. Aus dieser, auch von den allen Institutionsvertretern bestätigten Erkenntnis folgt die Feststellung, dass die aktuell Beteiligten der Gesundheitsinstitutionen alleine diese Qualitäten nicht substituieren.

Darüber hinaus hat die Erfahrung mit der gematik gezeigt, dass die Selbstverwaltung nicht die Anreize hat, digitale Angebote in die Breite der Gesellschaft zu bringen. Dieser Fehler darf nicht wiederholt werden. Das Digital-Gesetz sieht in der Personal-, Stellen- und Aufwandsplanung für das Kompetenzzentrums keine Stellen vor, die eine direkte fachliche Leistungserbringer- und Praxisnähe sicherstellt und damit nicht die nötige Orientierung an den Nutzer/-innen strukturell qualifiziert herstellen wird.

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