FDP verhindert unsinnige Bürokratie bei der Grundsteuer
In den Verhandlungen zur Grundsteuerreform konnten sich die Große Koalition und die FDP einigen. In das Gesetz wird nun aufgenommen, dass für Steuerpflichtige in Bundesländern, die von der Öffnungsklausel Gebrauch machen, keine zusätzlichen Erklärungspflichten anfallen. „Das bürokratische und teure Scholz-Modell für die Grundsteuerreform ist und bleibt Murks. Es ist ein Hoffnungsschimmer, dass die Länder von diesem Bürokratiemodell abweichen dürfen“, fasste Föst die Einigung zusammen
Zuvor galt: Wenn ein Land von der Öffnungsklausel Gebrauch macht, wäre das laut Gesetz zwar möglich, und die Besteuerung der Bürger dort würde wohl auch funktionieren. Aber für den Länderfmanzausgleich wäre weiterhin das bundeseinheitliche Modell ausschlaggebend. Es könnte also sein, dass beispielsweise Bayern sein favorisiertes Flächenmodell einführt, bei dem nur die Grundstücks- und Wohnfläche herangezogen wird. Doch für die Ausgleichsrechnung mit den anderen Ländern müsste trotzdem das Bundesmodell angewandt werden — ein doppelter Verwaltungsaufwand wäre die Folge, mit hohen Kosten und Lasten für die Bürger.
„Dies lehnen wir Freie Demokraten ab“, schrieb Lindner in einem Brief an Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU), SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sowie an CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt. Der Finanzminister besuchte daraufhin am Dienstagnachmittag die FDP-Fraktionssitzung.
Nach Ansicht der Freien Demokraten wären von Doppelrechnungen mehr als 35 Millionen Grundstücke betroffen. „Nach Schätzungen der Bundesregierung bedürfte es zeitweilig mehr als 3000 zusätzlicher Mitarbeiter (in der Finanzverwaltung), um die neue Regelung umzusetzen“, schrieb Lindner. Die Bewertungen wären umfangreich, kostspielig und streitanfällig. Rechtsunsicherheit wäre die Folge.
„Der Status quo des Gesetzes ist für uns nicht zustimmungsfähig“, sagte der finanzpolitische Sprecher der FPD-Bundestagsfraktion, Florian Toncar, noch am Dienstag zur „Welt“. „Die im Gesetz geregelten Bestimmungen zum Länderfinanzausgleich sind untragbar und kommen nicht infrage.“ Eine Ausgleichsregel jedoch ließe sich noch leicht im Gesetz einbauen, meint Toncar. Dann gebe es auch grünes Licht, deutete er an. Die FDP wird für die geplante Grundgesetzänderung benötigt. Mit einer Protokollerklärung der Regierung wird ein „wirkungsgleiches, alternatives und unbürokratisches Verfahren“ von 2028 an versprochen. „Das ist wachsweich“, sagte der FDP-Finanzpolitiker Florian Toncar der F.A.Z. Entscheidend sei, was im Gesetz stehe.
Die FDP wird der geplanten Grundgesetzänderung am Freitag im Bundestag zustimmen. Denn: Nun soll in dem Gesetz zusätzliche Bürokratie ausgeschlossen werden. Es soll klargestellt werden, dass Steuerpflichtige in Ländern, die die Öffnungsklausel nutzen, keine zusätzlichen Steuererklärungen abgeben müssen. „Damit stellen wir die sichere Finanzierung der Kommunen in Höhe von 14 Milliarden Euro jährlich sicher und verhindern gleichzeitig den größten Treppenwitz der deutschen Steuergeschichte“, so Föst.
Nichtsdestotrotz werden die Freien Demokraten das Scholz-Modell für die Grundsteuer als solches ablehnen. „Eine gerechte und unbürokratische Grundsteuer ist nur mit dem Flächenmodell möglich“, unterstreicht Föst.