Antragsbuch für den 74. Ordentlichen Bundesparteitag

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Eine liberale Reform: Private Altersvorsorge für alle – selbstbestimmt, eigenverantwortlich und einfach

Eine liberale Reform: Private Altersvorsorge für alle – selbstbestimmt, eigenverantwortlich und einfach

Der demografische Wandel macht es notwendig, unser System der Altersvorsorge weiter zu verbessern. Neben den geplanten Maßnahmen zur Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Einführung einer gesetzlichen Aktienrente (Generationenkapital) wollen wir auch die betriebliche (bAV) und private Altersvorsorge (pAV) voranbringen, um im Ruhestand einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten.

Damit die Bürgerinnen und Bürger selbstbestimmt ihre eigene Erwerbsbiografie schreiben können, wollen wir Freie Demokraten ihnen bei der private Altersvorsorge neue Möglichkeiten schaffen, ihre Altersvorsorge dem im Ruhestand angestrebten Leben anzupassen. Werden wir flexibel!

  • Zur Stärkung der privaten Altersvorsorge fordert die FDP neue, attraktiv gestaltete Vorsorge-Bausteine, die einfacher und verbraucherfreundlicher sind als das, was es gegenwärtig als geförderte Altersvorsorge gibt. Die neuen Vorsorge-Bausteine müssen den individuellen Interessen, Möglichkeiten und Kenntnissen und nicht zuletzt der individuellen Risikobereitschaft der Bürgerinnen und Bürger entsprechen und es ihnen ermöglichen,
    • selbstbestimmt Vorsorge-Vermögen anzusammeln,
    • frei das passende Steuerkonzept zu wählen, das heißt eine vorgelagerte oder eine nachgelagerte Besteuerung,
    • eigenverantwortlich über die Anlageformen zu entscheiden
    • und später aus dem Vorsorge-Kapital bedarfsgerecht Einkünfte zu beziehen – von der Einmalzahlung bis zur Leibrente.

             Aus Selbstbestimmung und Eigenverantwortlichkeit folgt, dass es
             keine Garantien geben kann!   

  • Bei der vorgelagerten Besteuerung wird das Vorsorge-Kapital aus dem Netto-Einkommen angesammelt. Die in der Ansparphase erzielten und thesaurierten Kapitalerträge und Gewinne sind steuerfrei, bei den späteren Auszahlungen wird der Ertragsanteil nach dem Halbeinkünfte-Verfahren besteuert. Der Kapitalaufbau soll in Form einer Vorsorge-Prämie unterstützt werden. Dabei könnten untere Einkommensgruppen besonders gefördert werden, zum Beispiel durch unterschiedliche Fördersätze für die erste Hälfte und die zweite Hälfte des jährlich förderfähigen Höchstbetrags.
  • Bei der nachgelagerten Besteuerung wird das Vorsorge-Kapital aus dem Brutto-Einkommen gebildet. Die in der Ansparphase erzielten und thesaurierten Kapitalerträge und Gewinne sind steuerfrei, die späteren Auszahlungen unterliegen der Einkommensteuer. Der mit der nachgelagerten Besteuerung gewährte Steuervorteil besteht in dem nach dem Erwerbsleben in der Regel niedrigeren Steuersatz.
  • Die Präferenzen der Bürgerinnen und Bürger für den einen oder den anderen Vorsorge- Baustein sollen sich dabei aus ganz persönlichen Kriterien ergeben, so etwa regelmäßiges oder schwankendes Einkommen, eher weniger oder eher mehr Eigeninitiative bei der Kapitalanlage, Fokus auf traditionelle Anlageformen oder Offenheit für unkonventionelle Anlagen.
  • Über Anlagerichtlinien könnte der Staat auf die Anlagemöglichkeiten einwirken, insbesondere wenn er mit einer Vorsorge-Prämie Förderer des Vorsorge-Vermögens werden möchte. Das wäre im Zuge der Gesetzgebung zu regeln.
  • Die konzeptionellen Grundlagen sollen bei den Vorsorge-Bausteinen gleich sein. Das heißt insbesondere:
    • Als zusätzliche attraktive Form des privaten Altersvorsorge-Sparens in der dritten Säule sollen „Altersvorsorge-Depots“ geschaffen werden.
    • Im Interesse der gewünschten Flexibilität der Vorsorge-Bausteine soll Portabilität möglich sein, das heißt die Übertragbarkeit von Anwartschaften zwischen verschiedenen Vorsorge-Modellen.
    • In der Auszahlungsphase dürfen die Beitragspflichten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (GKV/GPV) die gewährten Förderungen bzw. steuerlichen Anreize nicht konterkarieren. Einkunftsarten und Bestandteile von Einkunftsarten, die während des Erwerbslebens in der gesetzlichen Versicherung nicht beitragspflichtig waren, sollen dies auch danach nicht sein.
    • Für das angesammelte Vorsorge-Kapital soll Pfändungsschutz gelten.
    • Das angesammelte Vorsorge-Kapital soll vererbbar sein.
  • Es soll Kleinstbetrieben ohne eigene bAV- Strategie ermöglicht werden, die private Altersvorsorge ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch eigene Beiträge zu unterstützen. Beim Steuerkonzept „Nachgelagerte Besteuerung“ wäre dies möglich.
  • Die liberale Reform der privaten Altersvorsorge soll dabei für künftige Sachverhalte Anwendung finden und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die Bürgerinnen und Bürger beim Aufbau ihrer Altersvorsorge unterstützen. Für Riester-Altverträge soll ein Bestandsschutz greifen.

Begründung

Der BFA „Finanzen, Steuern und Haushalt“ hat unter den Arbeitstiteln „Privates Vorsorge-Vermögen aus Netto-Einkommen“ (PVV-Netto) und „Privates Vorsorge-Vermögen aus Brutto-Einkommen“ (PVV-Brutto) einen Konzept-Vorschlag vorgelegt, der Leitidee dieses Antrages ist. Die Gestaltungsmerkmale werden in der diesem Antrag als Anlage beigefügten PDF-Datei übersichtlich gegenübergestellt.

Weitere Begründung erfolgt mündlich. 

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