LV Saarland
Ausbildungslücke schließen – Berufsausbildungsvergütung beitragsfrei stellen in der Sozialversicherung
Ausbildungslücke schließen – Berufsausbildungsvergütung beitragsfrei stellen in der Sozialversicherung
Wir Freie Demokraten wollen die Ausbildungsvergütung für Auszubildende in der betrieblichen Ausbildung bis zur Höhe des geltenden BAföG-Höchstsatzes in der Sozialversicherung beitragsfrei stellen. Damit bleibt den Auszubildenden mehr Netto von ihrer Vergütung, für Betriebe ergibt sich damit ebenfalls eine finanzielle Entlastung.
Auszubildende sollten wie Studierende in der Familienversicherung weiter krankenversichert werden. In der Rentenversicherung werden Punkte für Ausbildungszeiten anerkannt.
Begründung
Tausende betriebliche Ausbildungsplätze bleiben Jahr für Jahr unbesetzt, weil Betriebe keine Bewerber finden. Immer weniger junge Menschen an der Schwelle ins Berufsleben entscheiden sich für die Duale Ausbildung.
Für die betriebliche Berufsausbildung erhalten Auszubildende eine Ausbildungsvergütung, die lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig ist. Während aufgrund der Höhe meist keine oder nur wenig Lohnsteuer anfällt, schlagen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung mit insgesamt rund 40 Prozent zu Buche, die hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgebracht werden müssen.
Der Bezug von BAföG für Studierende hingegen unterliegt weder der Lohn- und Einkommensteuer noch ist er sozialversicherungspflichtig. Studierende sind während ihrer Ausbildung über die Familie krankenversichert, in der Rentenversicherung werden acht Ausbildungsjahre anerkannt, ein Studienabschluss ist dafür nicht erforderlich.
Wir Freie Demokraten machen uns seit Jahren für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung stark. „Ein Meister muss so viel wert sein wie ein Master“ ist unser Credo. Um diese Botschaft mit Leben zu füllen, wäre eine Verbesserung der finanziellen Situation der Auszubildenden ein erster wichtiger Schritt. Mit der Beitragsfreistellung der Ausbildungsvergütung bis zur Höhe des BAföG-Höchstsatzes in der Sozialversicherung bliebe den Auszubildenden eine deutlich höhere Nettozahlung zur Deckung ihres Lebensunterhalts. Junge Menschen in der betrieblichen Ausbildung könnten wie Studierende über die Familienversicherung krankenversichert sein, in der Rentenversicherung können Ausbildungszeiten wie für Studierende angerechnet werden.
Für Betriebe wäre diese Änderung ebenfalls eine deutliche finanzielle Entlastung.