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Änderung der Bundessatzung sowie der Geschäftsordnung zur Bundessatzung – Liberale Vielfalt
Änderung der Bundessatzung sowie der Geschäftsordnung zur Bundessatzung – Liberale Vielfalt
1. Füge ein in § 13 Absatz 1 Satz 2 Bundessatzung:
„14. die Mitglieder des Bundesvorstandes der Liberalen Vielfalt, soweit sie Mitglied der FDP sind.“
2. Füge ein in § 11 Absatz 1 Geschäftsordnung zur Bundessatzung als neue Nr. 14:
„14. vom Bundesvorstand der Liberalen Vielfalt,“
Die Nr. 14, 15 und 16 werden zu Nr. 15, 16 und 17.
Begründung
Der Antrag sieht das Antragsrecht für den Bundesvorstand der Liberalen Vielfalt und das Rederecht für dessen Mitglieder auf dem Bundesparteitag vor. Folgende Gründe sprechen für den Antrag:
1. Brückenbauer für die FDP
Die Freien Demokraten stehen wie keine andere Partei für das Kernversprechen des Liberalismus: Jeder Einzelne soll aufgrund eigener Leistung und ungeachtet von Herkunft, ethnischem oder religiösem Hintergrund vorankommen können. Dieses Versprechen besitzt große Attraktivität für Menschen mit Migrationshintergrund.
Besonders diejenigen, die aus autoritären Staaten und auf der Suche nach freien Gestaltungsmöglichkeiten für ihr Leben ihr ursprüngliches Heimatland verlassen haben, ist der Liberalismus ein politisches Angebot mit hohem Identifikationswert. Sie kamen weder auf der Suche nach einem paternalistischen Kümmererstaat noch auf der Suche nach einer nur temporären Bleibe. Bislang finden zu wenige dieser Menschen den Weg in die FDP. Die Liberale Vielfalt ist ein Verein, der größtenteils aus Menschen mit Migrationshintergrund, in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern besteht. Sie kann einen Beitrag dazu leisten, jene Gruppen gezielt anzusprechen und für den organisierten politischen Liberalismus zu begeistern. Die Liberale Vielfalt richtet sich bewusst auch an die jüdischen und Spätaussiedlergemeinschaften, da auch diese Gruppen Marginalisierungserfahrungen machen. Oft haben sie Erfahrungen gemacht, die mit denen von Migranten vergleichbar sind.
Diese Gruppen will die Liberale Vielfalt auch durch die Kontaktpflege zu Migrantenselbstorganisationen, migrantischen Communities und zu religiösen Organisationen erreichen. Hierzu nehmen ihre Mitglieder auch an entsprechenden migrantischen Kongressen und Veranstaltungen teil, um dort als liberale Stimme zu fungieren. Voraussetzung jeder Kooperation ist ein gemeinsames Werteverständnis, welches sich in einem klaren Bekenntnis zum Rechtsstaat und dem Grundgesetz ausdrücken muss.
2. Ein Liberales Angebot für Menschen mit Migrationshintergrund, Jüdinnen und Juden sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
Die liberale DNA des Vereins drückt sich dadurch aus, dass jeder Mitglied werden kann, egal ob mit oder ohne Migrationshintergrund. Die Mission der Liberalen Vielfalt besteht darin, Menschen mit Migrationshintergrund, in Deutschland lebende Jüdinnen und Juden sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler für die liberale Sache zu gewinnen. Ihre Erfahrungen und Perspektiven stehen in dem Verein im Vordergrund. Durch die Offenheit des Vereins grenzt sich dieser klar von Migrantenselbstorganisationen aus dem linken und grünen Spektrum ab, die ihre Mitgliedschaft identitätsbedingt beschränken und ihre Forderungen identitätspolitisch aufladen.
3. Eine programmatische Plattform
Um die Programmatik der FDP so zu gestalten, dass sie den richtigen Inhalt und Wortlaut trifft, um in der breiten Gesellschaft anzukommen, ist es wichtig, dass Mitglieder der oben genannten Gruppen eine Diskussionsplattform haben, in der ihre Erfahrungen und Perspektiven im Vordergrund stehen. Aus diesen Diskussionen erwächst in der Liberalen Vielfalt seit Sommer 2020 eine liberale Beschlusslage, welche der Verein aktiv in die FDP einzubringen sucht. Zum letzten Bundestagswahlprogramm haben Mitglieder des Vereins durch Änderungsanträge beigetragen, die im Rahmen ihrer programmatischen Arbeit entwickelt worden sind. Viele Mitglieder der Liberalen Vielfalt sind bereits in Bundes- und Landesfachausschüssen vertreten, um die Programmatik der FDP aktiv mitzugestalten.
4. Diversity Management der FDP
Für viele Menschen, die in ihrem Umfeld niemanden haben, der Mitglied einer Partei ist, wirken Parteien oft wie rätselhafte und schwer zugängliche Apparate. Dies betrifft oft Menschen der oben genannten Gruppen. Um sie dennoch zu gewinnen, bietet die Liberale Vielfalt eine niederschwellige Möglichkeit des Engagements an, führt sie Schritt für Schritt in die liberale Familie ein und erleichtert die politische Teilhabe. Dadurch trägt die Liberale Vielfalt zur Diversität der Partei bei. Im Rahmen der AG Chancen durch Vielfalt ist der Verein ebenfalls bereits aktiv und hilft, neue Ansätze zu entwerfen, wie die Partei diverser werden und gleichzeitig eine diversere Wählerbasis ansprechen kann.
5. Entkräftung populistischer Pauschalisierungen
Der Anspruch der Liberalen Vielfalt an sich selbst ist, mit durchdachten liberalen Positionen und Erfahrungen mit der Integrationssituation nicht nur fordernd aufzutreten, sondern auch kritisch: Der Verein will auch Missstände innerhalb der Communities erkennen, analysieren und objektiv thematisieren. So kann die Liberale Vielfalt populistischen Pauschalisierungen den Wind aus den Segeln nehmen.
6. Ein starkes Signal der FDP
Die FDP war die erste Partei, deren Parteivorsitzender einen Migrationshintergrund hatte. Dies führte dazu, dass die Realität von Deutschland als Einwanderungsland über die Fernseher in den Wohnzimmern der gesamten Republik ankam. Wir sollten die natürliche politische Heimat für Menschen sein, die im Sinne des „German Dreams“ ihres Glückes Schmied sein wollen. Gerade mit Blick auf den starken Hang zur Selbstständigkeit von Migrantinnen und Migranten besteht ein liberales Potenzial, das noch stärker genutzt werden muss.
Die FDP soll ein Leuchtturm für Deutschlands Vielfalt sein. Ihre Stimme dafür, die Liberale Vielfalt in der Familie der Vorfeldorganisationen offiziell aufzunehmen, wäre ein Signal nach innen, um die FDP in ihrem Bemühungen zu bestärken. Sie wäre auch ein starkes Signal nach außen, um zu beweisen, dass die FDP Vielfalt lebt und wir Liberale stolz darauf sind, dass Partei und Republik Heimat für Menschen mit Migrationshintergrund, Jüdinnen und Juden sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sind. Wir wollen an die mutigen Schritte unserer Parteigeschichte anknüpfen und den Weg, den die FDP bisher beschritt, um diese Republik vielfältiger zu machen, weitergehen.
Nach Annahme der Satzungsänderung würde § 13 Absatz 1 Satz 2 Nr. 14 Bundessatzung vollständig lauten:
„Rederecht haben unbeschadet des § 25 (Zulassung von Gästen) nur die stimmberechtigten Delegierten und […]
14. die Mitglieder des Bundesvorstandes der Liberalen Vielfalt, soweit sie Mitglied der FDP sind.“
Nach Annahme der Satzungsänderung würde § 11 Absatz 1 Nr. 14 bis 17 Geschäftsordnung zur Bundessatzung vollständig lauten:
„Anträge zur Behandlung auf dem Bundesparteitag und Vorschläge zur Wahl auf dem Bundesparteitag können gestellt werden […]
14. vom Bundesvorstand der Liberalen Vielfalt,
15. vom Vorstand des FDP LV Net,
16. von 25 Delegierten des Bundesparteitages,
17. von 250 Mitgliedern. Die Antragsteller benennen ein Mitglied zum Vertreter des Antrags vor dem Bundesparteitag. Dieser Vertreter hat das Rederecht zu dem Antrag auf dem Bundesparteitag.“
Stellungnahme des Bundessatzungsausschusses zum Satzungsänderungsantrag SÄ003 zum 74. Ord. Bundesparteitag vom 21. bis 23. April 2023
Betr.: Änderung von § 13 Abs. 1 Satz 2 der Bundessatzung der FDP (BS) sowie von § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung zur Bundessatzung der FDP (BGO)
Satzungsrechtlich handelt es sich formal um 2 Anträge. Durch die in Nr. 1 beantragte Änderung soll ein eigenständiges Rederecht auf dem Bundesparteitag eingeräumt werden, durch die in Nr. 2 beantragten Änderungen sollen ein eigenständiges Antragsrecht sowie daraus resultierende formale Folgeänderungen beschlossen werden.
Die Anträge sind zulässig.
Sie begegnen keinen satzungsrechtlichen Bedenken.
Die Gewährung von gesondertem Rede- und Antragsrecht unabhängig vom Delegiertenstatus o. ä., ist eine politische Entscheidung des Bundesparteitages im Rahmen seines Selbstorganisationsrechtes. Er ist als Satzungsgeber grundsätzlich frei bei der Ausgestaltung dieser Rechte.