Beschluss des 74. Ordentlichen Bundesparteitages: Modern, leistungsfähig, ausgewogen und transparent – Reformschritte für einen glaubwürdigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) soll sich auf seinen Marken- und Wesenskern konzentrieren: den öffentlich-rechtlichen Bildungs- und Informationsauftrag. Dazu gehören Angebote aus den Bereichen Information, Bildung, Beratung, Kultur und – im Rahmen des besonderen Rundfunkauftrags – auch Unterhaltung.